GR-Protokolle 1909/1910

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1909

Mit dem Ablauf deß Jahres 1908 ging die Wahldauer von drei Bürgerausschussmitgliedern zu Ende.

Die Austretenden sind

  1. Thomas Thierer, Bauer
  2. Jakob Ehret, Wagner
  3. Johannes Gebhardt, Söldner

Letzterer wurde im Jahre 1907 in den Gemeinderat gewählt .

Am 22. Dezember 1908 fand eine Neuwahl statt, wobei die unter Ziffer 1 und 2 genannten Austretenden wieder gewählt wurden.

Neu wurde gewählt, Georg Eberhardt, Söldner.

Da gegen diese Wahl ein Einspruch nicht erhoben wurde, sind die Beeidigung deß Neugewählten heute statt. Die Wiedergewählten wurden auf ihren früheren Eid hingewiesen.

Die Neugewähltn
Thomas Thierer
Jakob Ehret
Johannes Gebhardt

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Duckeck                       Gerstenlauer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1909

Der seitherige Polizeidiener David Wörz ist infolge Fußleidens dienstuntauglich geworden.

Hat deshalb seinen Dienst auf 1. Januar 1909 gekündigt. Die Stelle wurde zur Bewerbung in hiesiger Gemeinde bekannt gemacht, wo sich hierfür 7 Bewerber gemeldet hatten.

Von den 7 Angemeldeten erschienen dem Ortsvorsteher am geeignetsten der Taglöhner Johann Georg Wittlinger hier, welchem der Polizeidienst übertragen wurde.

(Die Wahl hätte geheim vorgenommenen werden sollen.)

Die bisherige Belohnung betrug 150 Mark – dieselbe wird auf 165 Mark vom 1. April 1909 ab erhöht. Mit dem Polizeidienst ist auch die Nachtwächterstelle von der Vormitternacht 10-12 Uhr verbunden, für welche Leistung der Polizeidiener eine Entschädigung von 80 Mark aus der Gemeindekasse erhält, die Anstellung als Polizeidiener, sowie als Nachtwächter um vorgenannte Gehälter von 165 Mark, beziehungsweise 80 Mark anerkennt.
J.G. Wittlinger

 Der hiermit genannte Johann Georg Wittlinger wurde in heutiger Sitzung vom Ortsvorsteher beeidigt.
J.G. Wittlinger                   

Zur Gemeindepfleger Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                    Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Duckeck                         Gerstenlauer
Eberhardt                                        Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 17. Januar 1909

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 19. Dezember 1908 den bürgerlichen Collegien, nach ihrem ganzen Inhalt, nach § 76 ,deß Verwaltungsedikts gemäß, wörtlich vorgelesen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                    Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                       Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Duckeck                         Gerstenlauer
Eberhardt                                       

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Januar 1909

Auf Grund der Verfügung der Ministerien deß Inneren und deß Kirchen – und Schulwesens vom

  1. Februar 1908, Regierungsblatt Seite 23.

Nachdem die Ortsschulbehörde die Vorschriften über die Benutzung und Unterhaltung der Wohnungen in Staatsgebäuden auch für die hiesigen Dienstwohnungen der beiden Lehrer anerkannt hat, erklären sich auch die bürgerlichen Collegien hiermit einverstanden.

Königlichem Oberamt Auszug gesandt, deßgleichen auch zur Gemeindepflege gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Duckeck                        Ehret
Thierer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 24. Januar 1909

Nachdem letztmals die Wahl der Ortsschulbehördenmitglieder am 6. Januar 1906 verspätet vorgenommen worden ist, in welcher die gewählten Mitglieder rechtlich für die vergangene Periode, 1. Januar 1904 bis 31. Dezember 1906 gegolten hätten, wurde auch die Wahl vom

  1. Januar 1907 bis 31. Dezember 1909 übergangen, so dass bisherigen Mitglieder ihres Amtes unbefugt walteten.

Dieses unstethafte Walten, wird bei der Gemeindevisitation am 30. September und 1. Oktober 1908 Rezess § 2 b entdeckt.

Da nun die Rückständige Wahlperiode, 1. Januar1907 bis 31. Dezember 1909 nicht mehr aufgehoben werden kann, wurde heute die Wahl von zweier Mitglieder zur Ortsschulbehörde vorgenommen und nach § 15 der Ministerialverfügung vom 13. November 1891 bestehenden Gesetzes, eine Neuwahl auf die 3 Jahre, 1. Januar 1909 bis 31, Dezember 1911 vorgenommen.

Nach geheimer Abstimmung haben Stimmen erhalten

  1. Gemeinderat David Schleicher 6 Stimmen
  2. Gemeinderat Joh. Falch 5 Stimmen
  3. Gemeinderat Johannes Gebhardt 1 Stimme
  4. Gemeinderat Braunmiller 1 Stimme
  5. Gemeinderat Michael Bosch 1 Stimme

(Ein Wahlzettel ungültig.)

Anerkannt die Gewählten
Schleicher
Falch

Die Gewählten wurden vom Ortsvorsteher auf den von ihrem, als Gemeinderat abgelegten Eid hingewiesen.

Königlichem Oberamt Auszug gesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Duckeck                        Ehret
Thierer

 

 

Weidenstetten
Verhandelt im September 1908
Eingetragen am 24. Januar 1909

Postagent Mayer hier, hat seit mehreren Jahren, wiederholt an die bürgerlichen Collegien das Ansuchen gestellt, es möchte ihm der Gebäudeteil deß Armenhauses, welcher in sein Wohnhaus auf der Ostseite und Rückseite hereinrage, von Seiten der Gemeinde käuflich abgetreten werde.

Da der Gebäudeteil deß Armenhauses für eine Wohnung, wohl von Aufsichtswegen nicht mehr gestattet worden wäre, wurde von den bürgerlichen Collegien beschlossen, diesen Gebäudeteil an Postagent Mayer abzutreten, um den Kaufpreis von 325 Mark, zahlbar bis

  1. März 1909 zur Gemeindepflege hier, unter Übernahme sämtlicher entstehender Kosten.

Anerkannt der Käufer
Postagent Mayer

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                             Duckeck                        Ehret
Thierer                                            Gerstenlauer                  Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 7. Februar 1909

Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891, Artikel 10 hat der Bürgerausschuß alle 2 Jahre einen Obmann und einen Stellvertreter aus seine Mitte zu wählen.

Am 22. Dezember 1908 hat eine Neuwahl deß Bürgermeister stattgefunden. Die Beeidigung fand am 6. Januar 1909 statt. In heutiger Sitzung fand die Wahl eines Obmanns und eines Stellvertreter statt, wobei der Ortsvorsteher auf Wunsch die Wahlhandlung leitete.

Nach geheimer Abstimmung wurde gewählt

  1. Als Obmann mit 6 Stimmen   Jakob Kühnle
  2. Als Stellvertreter mit 3 Stimmen Jakob Ehret

Anerkannt
Kühnle
Ehret

Zur Beurkundung

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                          Ehret                      Eberhardt
Thierer                                          Gerstenlauer                    Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 7. Februar 1909

Nach dem hiesigen Gebäudebrandversicherungsprotokoll, hat in hiesiger Gemeinde letztmals Anno 1876 eine durchgreifende Gebäudeeinschätzung stattgefunden. Es sind somit 33 Jahre verflossen. In dieser Zeit hat sich wohl manches Gebäude in seinem baulichen Zustand verändert, so dass es angezeigt erscheint, in nächster Zeit eine Neueinschätzung vorzunehmen.

Es wird beschlossen, beim königlichen Oberamt Ulm den Antrag zu stellen eine Neueinschätzung der Gebäude in Weidenstetten mit Parzelle Schechstetten in die Wege zu leiten.

Königlichem Oberamt Ulm am 8. Februar 1909 eingesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                          Ehret                      Eberhardt
Thierer                                          Gerstenlauer                    Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 19. Februar 1909

Die Frage der Ausführung deß Projekts einer Autopostverbindung, vom Bahnhof Westerstetten über Weidenstetten nach Altheim, eventuell nach Gerstetten, ist nun soweit vorbereitet, dass die in erster Linie beteiligten Gemeinden die endgültigen Beschlüsse fassen können.

Um solche herbeizuführen, ist der Oberamtsvorstand heute hierhergekommen und es wird mit den bürgerlichen Collegien die ganze Entwicklung der Jahre in Kürze nochmals durchgesprochen, außer dem Ergebnis der bisherigen Verhandlungen, insbesondere der Besprechung in Westerstetten vom 20. November 1908, werden weiter vorgetragen die Zusammenstellung der Berechnungen über den Aufwand an Grundkapital, sowie über den zu erwartenden, jährlichen Betriebsabmangel, weiter die Beschlüsse des Bezirksrat vom 15. Dezember 1908 aus der Amtsversammlung vom 19. Dezember 1908 und endlich (nach Erwähnung, der gegen Mitte letzten Monats stattgegebenen, wiederholten Probefahrt mit einem Gaggenauer Omnibus) auch die neueste Stellungnahme der königlichen Collegien zur Frage, des eventuell staatlichen Betriebs von Autolinien (vergleiche Rede des Ministerpräsidenten in der Abgeordnetenkammer, Staatsanzeiger Nummer 39, Seite 276).

Es handelt sich nun darum, festzustellen, in welchem Umfang die Gemeinde sich beteiligen will.

Der Oberamtsvorstand schlägt vor, dass die Gemeinde Weidenstetten sich aussprechen soll, – sie sei bereit.

  1. Der zur Gemeindegesellschaft (laut GmbH) zum Zweck des Betriebs einer Automobile, vom Bahnhof Westerstetten als Gesellschafterin beizutreten und zwar mit einer Stammeinlage bis zu 5.000 Mark.
  1. Zu dem zu erwartenden, jährlichen Betriebsdefizit, zunächst auf die Dauer von höchstens 5 Jahren, jährlich bis zu 800 Mark beizutragen.

Er wird nach eingehender längerer Beratung und, nachdem besonders aus der Mitte des Gemeinderats, auf die aus der künftigen Wegunterhaltung zu befürchtenden, weiteren Kosten aufmerksam gemacht wurde, von beiden Collegien einstimmig  beschlossen, so wie die Sache liegt und nachdem Weidenstetten und Westerstetten sich ablehnend verhalten, eine Beteiligung an dem Unternehmen, beziehungsweise den Beitritt zu einer Gemeindegesellschaft abzulehnen.

Dem königlichen Oberamt Auszug gesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                          Ehret                      Eberhardt
Thierer                                          Gerstenlauer                    Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Februar 1909

Bei Anwesenheit, deß Oberamtsvorstands wird auch die Frage der Versorgung der Gemeinde mit elektrischer Kraft und Licht, welche schon wiederholt gelegentlich besprochen wurde, zur Erörterung gebracht.

Der Oberamtsvorstand macht darauf aufmerksam, daß außer dem eventuellen Anschluß an das Heuchlinger Elektrizitätswerk, noch zwei Möglichkeiten bestehen, um die gesamte Versorgung zu verwirklichen. Nämlich, entweder den Anschluß an ein schon bestehendes, größeres durch Wasserkraft betriebenem Werk, als welches etwa das Ulmer in Betracht käme, oder aber Zusammenschluss der sämtlichen noch nicht versorgten Gemeinden der Ulmer Alb, zu einer auf der Alb selbst in der Nähe der Bahn zu errichten und mit Dampf zu betreibende Zentrale.

Nun sind aber wie der Oberamtsvorstand weiter ausführt, die Grundlagen für die Beurteilung der Frage, auf welchem der angedeuteten Lage man am besten und billigsten zum Ziel kommt, da noch so viele technisch versorgen, – zu erörtern sind, dass jedenfalls in nächster Zeit eine Entscheidung nicht möglich ist, und dass den dabei interessierten Gemeinden, lediglich zu raten ist, sie sollen noch zuwarten und bindende Beschlüsse erst dann fassen, wenn sie durch völlig unbeteiligte, staatliche Techniker beraten sein werden, darauf weise auch die Rücksicht auf die benachbarten Gemeinden hin, mit denen man sich im Falle einer Neugründung ja doch zusammenschließen müsste.

Die Collegien erklären sich mit dieser Behandlung der Sache einverstanden und werden irgendwelche Schritte nur im berechnen mit dem königlichen Oberamt einleiten.

Dem königlichen Oberamt Auszug gesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                          Ehret                      Eberhardt
Thierer                                          Gerstenlauer                    Bückle

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Februar 1909

Nach einem Erlaß deß königlichen Oberamts, beziehungsweise der königlichen Kreisregierung in Ulm soll eine Neuregulierung der Gemeindemarkungsumgänge durch die Felduntergänger vorgenommen werden.

Nachdem im Jahr 1905, siehe Gemeindeprotokoll, oben Seite 207, beginnender 5 – jähriger Turnus festgestellt worden ist, soll nach oben genanntem Erlaß ein 3 – jähriger mit dem Jahr 1901 beginnender Turnus treten,

es wird hiermit beschlossen, diese Abänderung gut zu heißen und im Untergangsprotokoll, hierüber Eintrag zu machen.

Dem königlichen Oberamt Auszug gesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 21. März 1909

Am 13. Oktober 1907, siehe oben Seite 281, wurde Gemeinderat Martin Wörz hier, als Ersatzmann zur Einschätzung für die Einkommensteuer in hiesiger Gemeinde für den Ortsschätzer, auf die 3 Kalenderjahre 1908, 1909, und 1910 gewählt.

Wörz ist am 11. Dezember 1908 gestorben , es ist deshalb für Wörz auf die Restperiode 1909 1910 ein Ersatzmann zu wählen.

Bei der heute durch den Gemeinderat vorgenommen, geheimen Wahl erhielten Stimmen:

  1. David Schleicher 4 Stimmen
  2. Martin Braunmiller 1 Stimme
  3. Joh. Gebhardt 1 Stimme

Somit ist David Schleicher gewählt.

Anerkannt
Schleicher

Dem königlichen Kameralamt Auszug gesandt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1909

Katastergeometer Späth in Laupheim hat einen Antragsplan über eine Feldbereinigung II, in den Gewanden Neenstetter-Weg, Pfaffenäcker, Gaieräcker, Truttelthäle, Breite Blümlesberg, Rieht –  und Ulmen-weg, nebst Beteiligten Verzeichnisnummer.

Verzeichnis, Darlegung und Kostenvoranschlag  gefertigt und übergeben.

Nach dem Kostenvoranschlag würde das Unternehmen rund 8.800 Mark oder pro Hektar 58 Mark, pro Morgen 18 Mark verursachen.

Es wird beschlossen, die Akten dem königlichen Oberamt mit der Bitte, und Antrag deß Gemeinderats vorzulegen. Die königliche Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abteilung für Feldbereinigung möge das Unternehmen für zulässig erklären, und zur Abstimmung bringen zu lassen. Über die Aufbringung der Kosten soll später Entschluss gefasst erden.

Königlichem Oberamt Auszug zu den Akten gefertigt und eingesandt, und zur Genehmigung gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 12. April 1909

Die sogenannte Karrenstraße zwischen Holzkirch und Sinabronn ist von dem seitherigen Wärter auf 1. April 1909 zurückgekündigt worden und soll deshalb aufs neue an einen Wärter vergeben werden.

Die bisherige Belohnung betrug 50 Mark, dieselbe wird heute an einen neuen Wärter vergeben.

Es meldete sich David Wörz alt, Polizeidiener für den Betrag, wie oben mit 50 Mark.

Es wird beschlossen, dem Wörz genannten Weg, um obige Summe zu vergeben.

Anerkannt unter gleichzeitiger Verpflichtung
David Wörz

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                          Ehret                     
Thierer                                          Gerstenlauer                    Eberhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 12. April 1909

Am 20. Juli 1908, siehe oben Seite 324 (20. Juli 1908), haben die bürgerlichen Collegien die Wirtschaft zum Ochsen hier, samt lebendem und totem Inventar und Güter, Vermittlungsweise zum Verkauf übernommen.

Der garantierte Kaufpreis betrug 63.500 Mark, nachdem nun sämtliche Gegenstände verkauft sind, – die Einnahmen und Ausgaben berechnet und zusammengestellt sind, verbleibt der Gemeinde ein Überfluss von 2 Waldparzellen im Scheuthau, im Maß von 4 Hektar, 3 Ar und 66 qm und zwei Waldparzellen im Staighau, im Maß von 3 Hektar, 3 Ar, 36 qm. Diese sollen vorerst im Besitz der Gemeinde verbleiben.

An Geld blieb übrig im Ganzen: 2.514, 25 Mark.

Es wird beschlossen, diese Summe der Gemeindekasse einzuverleiben und zur Schuldentilgung zu verwenden.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                          Ehret                     
Thierer                                          Gerstenlauer                    Eberhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 12. April 1909

Durch den Tod deß Gemeinderats Martin Wörz ist die Stelle eines Bauschaukontrolleurs, sowie durch den Tod deß Zimmermeisters Mayer, ist die Stelle eines Ortsfeuerschaumitglieds in Erledigung gekommen. Diese beiden Stellen sind aufs neue wieder zu besetzen.

Im Antrag deß Gemeinderats sollen beide Stellen, einer Person übertragen werden, und zwar an ein Mitglied aus dem Gemeinderat.

Es wird beschlossen, dies beiden Stellen dem Gemeinderat Johannes Falch, welcher Bauhandwerker/Zimmermann ist, zu übertragen.

Die Annahme unter gleichzeitiger Beeidigung
Joh. Falch

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                         Schleicher                                     Gebhardt                       

 

 

Weidenstetten
Geschehen den 12. April 1909

Am 30. März 1909 wurde dem königlichen Oberamt Ulm der Voranschlag deß Gemeindehaushalts pro 1909/10, zur Prüfung mit einer Umlage von 8.800 Mark vorgelegt.

Am 19. April 1909, wurde obiger Voranschlag von königlichen Oberamt Ulm als vollziehbar erklärt, was dem Gemeinderat und Bürgerausschuß zur Kenntnis gebracht wird.

(Gemeindeumlage 870 Mark, Gemeindeeinkommensteuer 50 %).

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                          Ehret                     
Thierer                                          Gerstenlauer                    Eberhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 25. April 1909

Im Jahre 1902 wurde von Pfarrer Paulus hier, ein sogenannter Kranken – Charossenpflegekasten, mit verschiedenen Gegenständen für Krankenpflege erforderlichen Geräten angeschafft und eingerichtet. Die damaligen Anschaffungskosten haben, siehe oben, Seite 106 (2. Mai 1902) 160,10 Mark betragen. Welcher Betrag teils durch freiwillige Beiträge, teils aus Mittel der Ortsarmenkasse  aufgebracht worden ist.

Zu obiger Einwirkung soll nun auch ein sogenannter Weindepotvorrat an Krankenwein errichtet werden, welcher zum Selbstkostenpreis, an Kranke abgegeben werden soll. Der Weindepotvorrat soll im Keller deß Pfarrerhauses eingelegt werden.

Der derzeitige Herr Pfarrer Jäckh hier, wird die Einlage deß Weins, sowie die Abgabe an Kranke übernehmen und hierüber ein Verzeichnis führen.

Anerkannt
Eugen Jäckh Pfarrer

Da zu der ersten Anschaffung deß Weines ein Geldbetrag erforderlich ist, wird hiermit beschlossen,

aus der Gemeindekasse den Betrag von 60 Mark zu verwilligen.

Zur Gemeindepflegerechnung Auszug gesandt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                                               
Thierer                                          Gerstenlauer                    Eberhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Mai 1909

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 27. März 1909 den bürgerlichen Collegien, nach ihrem ganzem Inhalt , nach § 76 deß Verwaltungsedikts gemäß, wörtlich vorgelesen.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Bosch                    
Falch                                              Gebhardt                       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                           Ehret                   
Thierer                                          Gerstenlauer                    Eberhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Mai 1909

Bei der am 27. März deß Jahres stattgefundenen Amtsversammlung wurde nach der Neugründung eines Bezirkswohltätigkeitsverein besprochen, und die Errichtung einer solchen, im Oberamt Ulm gutgeheißen. Das königliche Oberamt und das königliche Dekanatamt Ulm hat in einem gemeinsamen Schreiben an das Schultheißenamt zum Beitritt eingeladen, auch einen Bericht über die Tätigkeit der Centralleitung, deß württembergischen Wohltätigkeitsvereins beigelegt.

Es wird beschlossen. Dass die hiesige Gemeinde als solche, dem Verein als Mitglied beitritt und einen jährlichen Beitrag von 10 Mark in widerruflicher Weise, aus der Gemeindekasse verwilligt.

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                  
Falch                                              Gebhardt                       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                         
Gerstenlauer                                 Eberhardt

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 14. Juni 1909

Im Jahr 1902, siehe oben, Seite 113 (28. Juli 1902) wurde, die der Gemeinde im Eigentum zustehenden Zehntscheuer an Balthas Botzenhardt, Kaufmann und Haberhändler (Hafer/Getreide) auf die Dauer von 10 Jahren, für das jährliche Pachtgeld von 100 Mark überlassen. Ende der Pachtzeit Juli 1911.

Botzenhardt hat im vergangenen Jahr von der Gemeinde die Ochsenwirtschaft erworben und es ist demselben die Zehntscheuer entbehrlich geworden – hat deshalb die Pachtaufhebung beantragt.

Es wird beschlossen, das Gesuch deß Botzenhardt, um Aufhebung deß Pachtvertrags vom 31. Juli 1909 an, zu genehmigen.

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                           Eberhardt
Gerstenlauer                   

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. Juli 1909

Der Vorsitzende deß Verwaltungsausschusses der Gruppe V, übergibt den vom Verwaltungsausschuß am 1. Mai deß Jahres festgehaltenen Entwurf, einer neuen Gruppensatzung. Die Satzung wird vollständig verlesen, geprüft und nicht beanstandet.

Es wird daher beschlossen dem Entwurf zuzustimmen.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Duckeck                           Eberhardt
Gerstenlauer                                 Thierer                              Ehret

 

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 9. Juli 1909

Nachdem durch den Weggang deß Schullehrer Brecht, die hiesige Schulstelle erledigt ist, muß ein neuer Beschluß bezüglich der Ortszulage gefasst werden. In der Sitzung vom 9. Oktober 1901 wurde beschlossen, die Ortszulage dem damaligen Schullehrer Brecht, auch nach Ausscheidung der kirchlichen Besoldungsteile aus dem Schuleinkommen, weiterzureichen, bei Erledigung der Stelle, jedoch über diese Ortszulage neu zu beschließen.

Da in den meisten Gemeinden  Ortszulagen gereicht werden, und in heutiger Zeit Gehälter nicht geschmälert werden sollten, wird beschlossen, dem hiesigen Schullehrer auch für die Zukunft eine Ortszulage von 100 Mark zu verwilligen. Eine Aufhebung dieses Beschlusses wird sich jedoch vorbehalten, was aber nur bei einem Wechsel der Schulstelle eintreten kann und geschehen darf.

Einen Auszug zu den Akten deß gemeinschaftlichen Oberamts in Schulsachen gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                     
Falch                                              Gebhardt                       

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                           Eberhardt
Gerstenlauer                                 Thierer                              Ehret

 

 

Weidenstetten
den 9. Juli 1909

Am 15. Juli 1881, siehe Gemeinderatsprotokolle Band VII, Seite 101 b, wurde bei Einrichtung der Wasserleitung den damaligen Armenhausbewohnern die Auflage gemacht, dass jede Haushaltung jährlich 2 Mark Wasserzins zur Gemeindepflege zu bezahlen habe. Die damaligen Bewohner sind alle gestorben. Das Armenhaus steht leer.

Es wird deshalb beschlossen, obigen Beschluß gänzlich aufzuheben und in der Rechnung pro 1907/08 hierüber Eintrag zu machen, ebenso der Beschluß vom 23. April 1881 betreffend den Hausmietzins und das schlagen von Steinen.

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                   Schleicher                    
Falch                                              Gebhardt                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck           
Thierer                                           Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Juli 1909

Im Herbst 1906 wurde eine neue Bodeneichwaage, von der Firma Lang in Cannstatt angeschafft, mit 20 jähriger Garantiezeit. Nachdem die Waage seither ohne jeden Anstand funktioniert, wird beschlossen, den Lieferanten von der Garantie zu entbinden und von Seiten der Gemeinde keinen Anspruch mehr zu erheben.

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller            Schleicher                    Gebhardt                                        Bosch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck           
Thierer                                           Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Juli 1909

Mit Bestehen deß Reichsgesetzes über die Invaliditäts – und Altersversicherung, wurde von der Gemeinde als Arbeitgeberin für ihre Bediensteten, je der gesetzliche Beitrag, 1/3 Krankengeld und ½  Invaliditäts-Altersbeitrag bezahlt. Statt die Beiträge für dieselben ganz zu bezahlen und von denselben die gesetzlichen Beiträge 2/3 Krankengeld und ½  Invaliditäts – und Altersversicherung zum Rückersatz an die Gemeindepflege zu bringen.

Zufolge Reses § 4 zur Gemeindepflegerechnung  pro 1905/06  und 1906/07 hat das königliche Oberamt diesen Modus beanstandet.

Es wird nun beschlossen, vom 1. April 1910 ab, die Beiträge ganz nach der gesetzlichen Bestimmung zu bezahlen und von den Bediensteten den gesetzlichen Betrag,  2/3 Krankengeld und ½  Invalidität – und Altersversicherung bei den Versicherten zum Ersatz zu bringen.

Zur Rechnung Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                         Braunmiller                    Schleicher                   Gebhardt                                       Bosch                            Falch

 

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck           
Thierer                                           Ehret

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 9. August 1909

Im hiesigen Pfarrhaus ist seit einigen Jahren ein sogenannter Charossenpflegekasten mit verschiedenen Krankengegenständen eingerichtet, welche an Kranke ausgeliehen werden,

worüber der derzeitige Herr Pfarrer Jäckh ein Verzeichnis hierüber führt und die Gegenstände verwaltet. Da an diesen Gegenständen eventuell auch Reparaturen entstehen, auch Neuanschaffungen notwendig wurden, welche Geld kosten, wird beschlossen, dem Verwalter dieser Gegenstände Herrn Pfarrer Jäckh hier, ein kleines Betriebskapital aus der Gemeindekasse zu verwilligen, um nicht mit jeder Kleinigkeit  bei der Gemeindepflege vorzusprechen. Hierzu wurden 20 Mark verwilligt.

Anerkannt
Jäckh

Vorstehendes Protokoll wurde am 9. August 1909 abgeschlossen von Schultheiß Thierer.

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt.

Zur Beurkundung

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                          Braunmiller                   Schleicher                    Gebhardt                                        Bosch                            Falch

Bürgerausschuß
Obmann Kühnle                            Duckeck                         Gerstenlauer
Thierer                                           Ehret                               Eberhardt

 

 

Protokoll Band IX

S. 1

Weidenstetten                                                                  

Verhandelt den  9. August 1909

Anwesend    vom Gemeinderat Vorstand und 5 Mitglieder
                     vom Bürgerausschuß Obmann und 4 Mitglieder
                     Normalzahl je 7 Mitglieder
                    (wird bei den weiteren Protokollen nicht mehr geschrieben, da sich die Anwesenheit aus den Unterschriften ersehen lässt.)

Die der Gemeinde im Eigenthum zustehende Jagd soll auf Beschluß der bürgerlichen Collegien (Gemeinderat und Bürgerausschuss) im öffentlichen Aufstreich (Verpachtung mit Höchstgebot) zur Verpachtung  kommen. Das Jagdareal begrenzt die Markungen Altheim, Neenstetten, Holzkirch, Sinabronn und Westerstetten, zum Jagdgebiet gehört das Feld, sowie die Waldungen Scheithau, Weinburren, Jungfraubühl, Steighau, Häue und Steffesbauers Wald.

Nicht zum Jagdgebiet gehören die Ausbaufelder u. das Horn, der Distelberg, Bitzelhausen mit Albernhau und Eichhölzle, Bauernhau und das Loch, sowie das Areal der Markung Schechstetten, wobei die Schechstetter Straße durch den Weiler von der Geißlinger Straße bis zum Staatswald Kohlteich die Grenze bildet.

S. 2

Zwischen dem Staatswald Aspenhäule und Scheithau bildet die Spitalödung, auf Bitzelhausen der Querweg vom Aspenhäule bis zur Geißlinger Straße, je die Mitte, die Grenzen, wie solche  bisher bestanden haben.

Bedingungen sind folgende:

  1. An der Ausschreibung können nur Leute welche bekannt sind oder amtlich beglaubigte Zeugnisse vorweisen
  2. Die Jagd wird auf 6 Jahre verpachtet.
  3. Die Jagdzeit beginnt am 12 November 1909 und endigt am
    11 November1915.
  4. Das Pachtgeld ist je zur Hälfte auf 1 April und 1 November an die Gemeindepflege zu bezahlen, erstmals 1 April 1910.
  5. Eine Afterpacht (Weiterverpachtung) darf nur mit Genehmigung der bürgerlichen Collegien stattfinden.
  6. Die Collegien behalten sich die Auswahl und Genehmigung unter den Steigerern bevor, das Steigern dagegen bleibt an das letzte Angebot gebunden.
  7. Der Pächter hat einen zahlungsfähigen Bürgen und Selbstzahler zu stellen.                                                                                                                                       

                                                                                                                                  S.3

Unter  vorstehenden Bedingungen bietet für die hiesige Gemeindejagd               Otto Glöckler, Bandagenfabrikant in Ulm:-        890 M. pro Jahr,    
                                                           mit Worten:   Achthundertneunzig Mark.

Anerkannt:    Pächter                                            Bürge
                     Otto Glöckler                                   Friedrich Glöckler

Vorstehenden Pachterlös mit 890  Mark genehmigt.

z.B. (zur Beurkundung

Gemeinderat                                              Bürgerausschuß
Schultheiß Thierer                                         Obmann Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                               Duckeck

Zur Gemeindepflege Auszug gefertigt, desgleichen auch dem Pächter einen solchen übersandt.

S. 4

Weidenstetten                                                                       

Verhandelt den 9. August 1909

Seit vielen Jahren wurden von den hiesigen Gemeindejagdpächtern an den Oberförster in Altheim zur Abrundung der Staatswaldgrenzen die Ausbaufelder Horn Distelberg und Bitzelhausen der Albernhau und das Eichhölzle das Loch sowie von der Markung Schechstetten der rechtsseitige Teil von Schechstetten gegen die Staatswaldungen Koppenhau u. Manzentäle u. Kohlteich, wobei die Straße durch Schechstetten bis zur Geißlinger Straße einerseits und der Feldweg gegen den Kohlteich anderseits (scheitet ?)  abgetreten.

Da die hiesige Jagd wie vorauszusehen war in andere Hände übergeben wurde, wurde von den bürgerlichen Collegien 

S. 5

Beschlossen

hiervor  genannte Markungsteile wie seither für Herrn Oberförster vorzubehalten, wenn derselbe ein der Gemeindejagd entsprechendes Pachtgeld bezahlt.
Herr Oberförster hat sich bereit erklärt statt wie bisher 30 M. den Pächtern nunmehr 70 M. zu bezahlen, was von den bürgerlichen Collegien genehmigt wird.

Lt. besonderem Vertrag

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                               Duckeck
Bosch                                                             Gerstenlauer
Gebhardt                                                        Eberhardt

S. 6

Weidenstetten                                                                        

Geschehen den 10. August 1909

Eingetragen den 15.  August 1909

Der auf 1 Januar 1909 angestellte Kollegiendiener G. W. hat am 20 Juli d. J. seine Ehefrau schwer misshandelt an dessen Folgen dieselbe starb. W. wurde am 21 Juli verhaftet, die Kollegiendienerstelle war somit zur Erledigung gekommen, dieselbe wurde vom früheren Collegiendiener Wörz stellvertretend bis 10 August versehen.

Anmerkung mit Bleistift am Rand:  Wahl geheim?
Auf 10 August wurde Johannes Mayländer, Küfer hier, welcher auf 1 Januar ebenfalls Bewerber war, als Collegiendiener aufgestellt mit der auf 1 April des Jahres festgesetzten Belohnung von 165 M. und 40 M. für Hinwegfall  für früher bezogene Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, jetzt:-  205  M 

S. 7

Mit dem Collegiendienst ist auch die Nachtwächterstelle von der Vormitternacht von 10 – 12 Uhr verbunden für welche Leistung der Collegiendiener eine Belohnung von 80 M aus der Gemeindekasse erhält.

Anerkannt:    J. Mayländer

Gemeinderat                                               Bürgerausschußs
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                               Duckeck
Bosch                                                              Gerstenlauer
Gebhardt                                                         Eberhardt

S. 8

Weidenstetten                                                                                   

Verhandelt den 27. September 1909                                                              

Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Farre wegen Fußleidens zuchtunfähig, und unbrauchbar geworden, es wird deshalb

Beschlossen

denselben zum Schlachten zu verkaufen und auf dem am Montag,
den 4 Oktober d. J. in Langenau stattfindenden Farrenmarkt wieder einen Zuchtfarren für den hiesigen Farrenstall zu erwerben.

Bürgerausschuß                                       Gemeinderat
Ob. Kühnle                                                  Schulth. Thierer
Thierer                                                         Braunmiller
Duckeck                                                       Schleicher
Gerstenlauer                                                Falch
Eberhardt                                                     Bosch
                                                                     Gebhardt

S.9

Weidenstetten                                                                        

Verhandelt den 27. September 1909

Im Oberamtsbezirk Ulm hat sich im vergangenen Jahr ein Bezirksfeuerwehrverband  mit dem Sitz in Ulm gebildet. Diesem Verband hatte die hiesige Feuerwehr noch nicht angehört. Auf Ansuchen deß hiesigen Feuerwehrkommandanten zum Beitritt wird hiermit

Beschlossen

die hiesige Feuerwehr zum Verband anzumelden und den Jahresbeitrag von: 3 Mark auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Bürgerausschuß                                       Gemeinderat
Ob. Kühnle                                                 Schulth. Thierer
Thierer                                                        Braunmiller
Duckeck                                                      Schleicher
Gerstenlauer                                               Falch
Eberhardt                                                    Bosch
                                                                    Gebhardt

S. 10

Weidenstetten                                                                                  

Verhandelt den 10. Oktober 1909

Am dritten Juni d.J. ist die Scheune des Bauern Johann Georg Bosch, hier, durch Blitzschlag in Brand geraten u. abgebrannt. Die hiesige Feuerwehr hatte bei diesem Brand eine außerordentliche Thätigkeit an den Tag gelegt u. ein weiteres Umsichgreifen verhindert.
Der Kommandant der hiesigen Feuerwehr hat an den Gemeinderat den Antrag gestellt, es möchte der beteiligten Mannschaft anlässlich einer Nachtübung eine kleine Anerkennung in Form einer Einkehr gewährt werden. Auf dieses Ansuchen wird vom Gemeinderat

S. 11

Beschlossen

der Mannschaft der hiesigen Feuerwehr anläßlich hiervorgenannter Nachtübung je pro Mann –  50 Pfennig aus der Gemeindekasse zu verwilligen, welchen Betrag die Mannschaft bei den hiesigen Wirten zu verzehren haben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Bosch

S. 12

Weidenstetten                                                                    

Verhandelt den 1. November 1909

Nach Artikel 1,6 der Gemeindeverfassung wird die Wahl in den Gemeinderat unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen, derselbe besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzendem u. 2 Beisitzern von denen der Gemeinderat u. der Bürgerausschuß je einen Beisitzer aus seiner Mitte wählt. Sodann ist in § 17 der Vollzugsverfügung der Gemeindeordnung die Wahl  je eines Stellvertreters für den Fall der Verhinderung der Beisitzer deß Wahlvorstands empfohlen.

Es wurden gewählt


S. 13

I           Als Beisitzer:            David Schleicher                Gemeinderat
                                            Leonhard Gerstenlauer      Bürgerausschußmitglied

II          Als Stellvertreter     Johannes Gebhardt             Gemeinderat
                                           Jakob Ehret                          Bürgerausschußmitglied

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Thierer
Schleicher                                                      Duckeck
Falch                                                              Eberhardt
Gebhardt
Bosch

S. 14

Weidenstetten                                                                       

Verhandelt den 1. November 1909

Bei der Gemeindevisitation. am 1 Oktober 1908 wurde die Erneuerung der Kirchenuhrzifferntafel samt Zeigerwerk angeordnet, im Juli 1909 wurde durch Beschluß  des Kirchengemeinderats Turmuhrenmacher Hörz, Ulm, mit der Erneuerung beauftragt. Da aber an den vorkommenden Reparaturen, Turm, Uhr und Glocken, die Gemeinde die Hälfte der Kosten zu tragen hat, wird nachträglich

Beschlossen

Die Hälfte der durch die Erneuerung entstandenen Kosten  auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Bosch
Gebhardt

S. 15

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 12. Dezember 1909

Am 2 Mai des Jahres waren es 25 Jahre, daß Schultheiß Thierer in das Amt eingesetzt worden ist.
Aus Anlaß dieser 25jährigen Amtstätigkeit wurde nachträglich von den bürgerlichen Collegien beschlossen:

Dem Schultheißen für seine langjährige Tätigkeit als Ortsvorsteher ein Geschenk zu überreichen, welches in Form einer silbernen Taschenuhr bestehen soll.

Bürgerausschuß                                       Gemeinderat
Ob. Kühnle                                                  Braunmiller
Ehret                                                            Schleicher
Thierer                                                         Falch
Duckeck                                                       Gebhardt
Gerstenlauer
Eberhardt

S. 16

Weidenstetten                                                                   

Verhandelt den 10. Januar 1910

Bei Abhaltung eines  Hebammenrepetitionskurses (Wiederholungskurs) durch den Oberamtsarzt hat sich ergeben, daß es der hiesigen Hebamme Köpf an verschiedenen Gegenständen fehlt.

1 Schlauch mit Hahn
1 Badethermometer
1 Weicher Katheter
1 Nabelschnurschere (herrichten)

Da diese Gegenstände notwendig erscheinen wird hiermit

Beschlossen

Solche auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen und Herrn Oberamtsarzt Jäger zur Bestellung beauftragen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt

Auszug dem Kgl. Oberamt eingesandt
zur Rechnung Auszug gefertigt

S. 17

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 10 Januar 1910

Nach Erlaß deß kgl. Oberamts vom 29 Dezember 1909 trifft es die hiesige Gemeinde an dem Aufwand für die Verwaltungsaktuare im Rechnungsjahr 1909 vom 1 April bis 31 März 1910 -: 648 M 54 P gegen – : 638 M 95 P im Vorjahr. Die geringe Erhöhung gegenüber dem Vorjahr rührt von der Vorrückung deß Verwaltungsvorstands Sauter in eine höhere Gehaltsstufe her.
Der Gemeinderat

Beschließt

der für das Rechnungsjahr 1909 festgesetzten Vergütung zuzustimmen.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt

Kgl. Oberamt Auszug eingesandt u. zur Rechnung Auszug gefertigt.

S. 18

Weidenstetten                                                                       

Verhandelt den 13. Januar 1910

Mit dem Ablauf des Jahres 1909 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderats-mitglieder zu Ende, die Austretenden waren

1)        Johannes Falch Söldner (Kleinbauer)
2)        Michael Bosch Bauer

Gemeinderat Martin Wörz ist gestorben. Es waren somit 3 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.

Eine Neuwahl fand am Mittwoch den 15 Dezember statt. Bei der Wahl haben
von 121 Wahlberechtigten 92 abgestimmt.
Nach den Wahlzetteln haben die meisten Stimmen erhalten

1          Gemeindepfleger Schleicher         69 Stimmen
2          Johannes Falch                              50 Stimmen
3          Joh. Georg Mayer, Postagent        47 Stimmen

Die weiteren Stimmen waren gesplittet.

Das Wahlergebniß wurde sofort in

                                                                                                                                  S.19

der Gemeinde durch Ausschellen und Anschlag am Rathaus bekannt gemacht mit dem Anfügen daß Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb der Frist von 8 Tagen beim Kgl. Oberamt oder beim Gemeindevorstand anzubringen seien.

Da gegen diese Wahl während der gesetzlichen Frist keine Einsprache erhoben wurde, sind die zwei ersteren auf 6 Jahre, letzterer auf die Restzeit deß verstorbenen Gemeinderats Wörz auf 2 Jahre gewählt. Die zwei neugewählten Mitglieder wurden in heutiger Sitzung beeidigt, das wiedergewählte Mitglied auf seinen früheren Eid vom Gemeindevorstand hingewiesen.

Die Neugewählten              Joh. Falch
                                            Gemeindepfleger Schleicher
                                            Postagent Mayer

 Gemeinderat
 
Schulth. Thierer
 Braunmiller
 Schleicher
 Gebhardt

S. 20

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 17. Januar 1910

Im hiesigen Farrenstall ist ein älterer Farre wegen Bösartigkeit nicht mehr zu gebrauchen. Es wird deßhalb

Beschlossen

Denselben zu verkaufen und einen jüngeren Zuchtfarren für den hiesigen Farrenstall zu erwerben.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Gebhardt
Schleicher
Mayer

S. 21

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 21. Januar 1910

Im Jahr 1901 wurde von dem Aufsichtsbeamten über die hiesigen Gemeindewaldungen Herrn Oberförster Weizsäcker von Altheim beantragt u. auch durchgeführt daß der Gemeindewald Weinburren vom Laubwald in einen Nadelwald umgewandelt werden müsse und zwar soll der Abhieb neben dem vertraglichen Jahreshieb in je einer hälftigen Jahresfläche erfolgen.

Da die derzeitigen zum Hieb kommenden Flächen, einen ertragreichen Holzbestand aufweisen und sehr viel Holz liefern, wird vom Gemeinderat

Beschlossen

Die Hiebflächen im Jungfraubühl u. Weinburren bis auf weiteres je nur zur Hälfte zu schlagen und der Gemeindekasse für ein weiteres Jahrzehnt

S. 22

eine gleichmäßigere Einnahme und Holznutzung zu sichern, weil vorauszusehen ist, daß beim Eintritt der Nutzung im Gemeindewald der Ertrag der Einnahmen wohl auf die Hälfte offb. mehr zurückgehen werden (und)  das Kgl. Forstamt um Genehmigung vorstehenden Beschlusses  zu bitten.

Bürgerausschuß                           Gemeinderat
Ob. Kühnle                                      Schulth. Thierer
Ehret                                                Braunmillerr
Thierer                                             Schleicher
Duckeck                                           Falch
Gerstenlauer                                    Gebhardt
Eberhardt                                         Schleicher
                                                         Mayer

Kgl. Forstamt Altheim
Auszug gesandt

S. 23

Weidenstetten                                                                           

Geschehen den 19. März 1910

Der seit mehr als 45 Jahren aufgestellte Totengräber Georg Albrecht wurde seinerzeit nicht verpflichtet, bei der letzten Gemeindevisitation wurde vom Oberamtsvorstand die Aufhebung der Verpflichtung beantragt. Da Albrecht aber sehr leidend war  wollte zugewartet werden bis ein neuer Totengräber aufgestellt werde, nun hat sich der Zustand deß Albrecht nach einer Operation in Tübingen derart gebessert, daß Albrecht seinen Dienst  noch länger versehen will, derselbe wurde in heutiger Sitzung vereidigt.                   
            b (beurkundet)         Georg Albrecht

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Gebhardt
Schleicher
Mayer

S. 24

Weidenstetten                                                                          

Geschehen den 31. März 1910

Im Jahr 1908 ist die hiesige Feuerwehr dem Landesfeuerwehrverband beigetreten, der jährliche Beitrag beträgt  1 M. Vonseiten deß Feuerwehrkommandanten wird an den Gemeinderat das Gesuch gestellt den Beitrag auf die Gemeindekasse zu übernehmen.
Es wird hiermit

Beschlossen

Oben genannten Beitrag rückwirkend auf das Jahr 1908 auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Bürgerausschuss                         Gemeinderat
Ob. Kühnle                                     Schultheiß Thierer
Thierer                                            Braunmiller
Duckeck                                          Schleicher
Gerstenlauer                                   Falch
Eberhardt                                        Gebhardt
                                                        Schleicher
                                                         Mayer

S. 25

Weidenstetten                                                                   

Geschehen den 31. März 1910                                                                             

  • Seit einigen Jahren wurden die Ortsstraßen in der Unterhaltung und Reinigung in eigener Regie unterhalten, diese Geschäftseinteilung hat zum Teil zu Anständen geführt.
  • Die Straßenwärter Joh. Georg Wittlinger welcher die Straße gegen Neenstetten, sowie Jakob Zimmermann welcher den Güterweg die Sperre in Wart haben, haben je um Aufbesserung nachgesucht, es wird hiermit 

Beschlossen          

zu 1) vom 1 April 1910 an

Die Ortsstraßen dem Mesmer Matthäus Röscheisen, hier, für das jährliche Wartgeld von -:  200 M. zu übertragen. Hierfür hat derselbe sämtliche Ortsstraßen in Stand zu unterhalten im Frühjahr und Herbst gut zu beschaffen, jeden Samstag die Straßen von Staub oder Morast zu reinigen, im Herbst beim Eintreten kalter Witterung die Wasserleitungsschächte mit B…………..einzudecken und im Frühjahr wieder auszuheben,

S. 26

die B………….. zu sammeln und auf das Rathaus zur Aufbewahrung abzuliefern. Ferner hat derselbe während der Winterzeit die Wasserleitungsschächte vom Schnee freizuhalten.

Die Übernahme vorstehender Geschäfte anerkannt: 

der Wärter:    Matth. Röscheisen

zu 2.) Den Straßenwärtern Johann Georg Wittlinger u. Jakob Zimmermann, wird je eine Aufbesserung von 10 M. verwilligt, es wird denselben zur Pflicht gemacht den möglichsten Fleiß auf ihre Wege aufzuwenden.

            Wittlinger J. G.
            J. Zimmermann

Bürgerausschuss                         Gemeinderat
Ob. Kühnle                                    Schulth. Thierer
Thierer                                           Braunmiller
Duckeck                                         Schleicher
Gerstenlauer                                  Falch
Eberhardt                                       Gebhardt
                                                       Schleicher
                                                        Mayer

S. 27

Weidenstetten                                                                          

Geschehen den 31. März 1910

Schuldiener Christian Häge welcher ein jährliches Wartgeld von: – 83 M bisher bezog hat um Aufbesserung seines Wartgeldes nachgesucht mit der Begründung, daß mit seiner Aufstellung verschiedene von ihm zu liefernde Gegenstände wie Zündhölzer, Soda u. Bürsten u. dergleichen teurer geworden seien, es wird

Beschlossen

Das Wartgeld des Schuldieners von  83 M vom 1 April 1910 auf  90 M  zu erhöhen womit sich Häge einverstanden erklärt.                                   Ch. Häge

 Bürgerausschuß                           Gemeinderat
 Obmann Kühnle                             Schulth. Thierer      
 Thierer                                            Braunmiller
 Duckeck                                          Schleicher
 Eberhardt                                        Falch
                                                         Gebhardt
                                                         Schleicher 

S. 28

Weidenstetten                                                                    

Geschehen den 31. März 1910

Im Frühjahr 1908 wurde die Haltung eines Gemeindebockes beschlossen und zum öffentlichen Abstreich (Versteigerung nach dem Mindestgebot) gebracht. Die Haltung wurde von Jakob Ehret, Wagner hier, gegen ein jährliches Wartgeld von : – 20 M übernommen. Von Seiten der Ziegenhalter wurde Klage erhoben, weil Ehret keinen zuchttauglichen Bock angeschafft hatte. Es wird

Beschlossen

Den Zuchtvertrag ohne Ersatzanspruch von Ehret aufzuheben u. die Haltung des Bockes dem Jakob Henseler, Maurer hier, für das jährliche Zuchtgeld von: -35 M zu übertragen auf gegenseitige und vierteljährliche Kündigung.
Anerkannt:    J. Ehret

Bürgerausschuß                           Gemeinderat
Obmann Kühnle                             Schulth. Thierer      
Thierer                                            Braunmiller
Duckeck                                           Schleicher
Eberhardt                                         Falch
                                                         Gebhardt
                                                         Schleicher
                                                         Mayer

S. 29

Weidenstetten                                                                          

Geschehen den 2. Mai 1910

Nach einem Erlass des Evangelischen Oberschulrats vom 15 April des Jahres ist die Wahl des neu einzurichtenden Ortsschulrats nach den Bestimmungen des Volksschulgesetzes vom 17 August 1909  Rgblt. Seite 177 Art. 58 ff u. der Vollzugsverfügung hierzu vom 1 März 1910 Rgblt. S. 105 § 21 vorzunehmen.
Für diese Wahl wurde der heutige Tag bestimmt. Die Zahl der Ortsschulratsmitglieder soll neben dem Ortsvorsteher  noch aus zwei Bürgern bestehen, nach geheimer Abstimmung erhielten Stimmen

1          Gemeindepfleger Schleicher        10 St.

2          David Schleicher                             6 St.

3          Johannes Falch                                4 St.

4          Joh. Georg Mayer                            1 Stimme

5          Leonhardt Gerstenlauer                   1 St.

S. 30

Mithin ist Gemeindepfleger Schleicher u. David Schleicher gewählt, dieselben erklären sich zur Annahme der Wahl bereit, die Dauer der Wahl beträgt 3 Jahre (siehe)  Art. 59.

B(eurkundet):            Gemeindepfleger Schleicher       
                                 David Schleicher

Bürgerausschuß                           Gemeinderat
Ob. Kühnle                                      Schulth. Thierer
Ehret                                                Braunmiller
Thierer                                             Schleicher               
Duckeck                                           Falch
Gerstenlauer                                    Gebhardt
                                                          Mayer
                                                          Schleicher

Zur Schulfondpflege Auszug gefertigt u. übergeben,
dem gemeinschaftlichen Oberamt in Schulsachen in Ulm am 20 Juli 1910 Auszug gesandt

S. 31

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 31. März 1910
Eingetragen den 2. Mai 1910

Der hiesige Feldschütz Jakob Büchele bezog seither als solcher von der Gemeindepflege eine Belohnung von : –       250 M. Nebenbei versah derselbe auch noch die Stelle eines  Privatwaldschützen wofür derselbe seine Belohnung von jedem einzelnen bezog, diese Einrichtung erschien sowohl für den Feld- und Waldschützen als auch für die Privatwaldbesitzer eine lästige. Da der größte Teil der Bürger einen Privatwald besitzt wird

Beschlossen

Dem Feldschützen Jakob Büchele eine Belohnung für den Waldschütz aus der Gemeindekasse von -: 70 M pro Jahr zu verwilligen so daß derselbe vom 1 April 1910 an,  eine Belohnung insgesamt von -: 320 M aus der Gemeindekasse erhält.

Anerkannt:    Jakob Büchele

Bürgerausschuß                           Gemeinderat
Ob. Kühnle                                     Schulth. Thierer
Thierer                                            Braunmiller
Duckeck                                          Schleicher               
Gerstenlauer                                   Falch
Eberhardt                                        Gebhardt
                                                        Schleicher           
                                                        Mayer

S. 32

Weidenstetten                                                                       

Verhandelt den 2. Mai 1910

Der Ortspfarrer teilt mit daß nach dem Volksschulgesetz von 27 August 1909 Art. 40, in mehrklassigen Schulen wo die Schülerzahl einer Klasse über 60 betrage, Abteilungsunterricht einzuführen sei. Die Gesamtzahl der Wochenstunden soll dann nicht weniger als 34 betragen. Da die Schülerzahl der Oberklasse 65 und in der Unterklasse 86 betrage wird vonseiten der Ortsschulbehörde an die bürgerlichen Collegien das Ersuchen gestellt je in beiden Schulklassen Abteilungsunterricht einzuführen, was für die Gemeindekasse eine Mehrausgabe von je 240 M., zusammen 480 M. betrage, es wird hiermit

Beschlossen, in widerruflicher Weise

Diese Ausgabe auf die Gemeindekasse zu übernehmen, in der Erwartung daß die Gemeinde einen entsprechenden Staatsbeitrag erhält.

S. 33

Ferner soll das Wohn- und Schlafzimmer deß Unterlehrers mit weiteren Farnißgegenständen versehen werden. Es sollen angeschafft werden zwei Stühle ein Regal ein Waschtisch mit Kommodeeinrichtung u. eine Holzkiste zum Einlagern des Brennholzes. Ferner soll für das Schulzimmer der Oberklasse ebenfalls ein Stuhl angeschafft werden, es wird

Beschlossen

Diese Gegenstände auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen.

Bürgerausschuß                           Gemeinderat
Ob. Kühnle                                     Schulth. Thierer
Thierer                                            Braunmiller
Duckeck                                          Schleicher               
Gerstenlauer                                   Falch
Eberhardt                                        Gebhardt
Schleicher                                        Mayer

S. 34

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 7. Mai 1910

Heute wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 23 März 1910 den bürgerlichen Collegien nach § 76 deß Verwaltungsedikts auf ihren ganzen Inhalt eröffnet.

Bürgerausschuß                           Gemeinderat
Ob. Kühnle                                      Schulth. Thierer
Thierer                                             Braunmiller
Duckeck                                           Schleicher               
Gerstenlauer                                    Falch
Eberhardt                                        Gebhardt
Schleicher                                        Mayer

S. 35

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 7.  Mai 1910

Nachdem im Frühjahr dieses Jahr die Schlußtagfahrt I vom Feldbereinigungs
unternehmen stattgefunden hatte, aus diesem Unternehmen sind fünf  ????????
Grundstücke übriggeblieben, welche zum Verkauf gebracht werden sollen,
es wird hiermit

Beschlossen

Diese Grundstücke im Wege des Aufstreichs zu verkaufen, den Erlös der Feldbereinigungskasse einzuverleiben, u. Gemeindepfleger Schleicher, hier, als Verkäufer für die Gemeinde zu beauftragen, sowie auch bei ferneren Gemeindeein- und -verkäufen von Grundstücken denselben aufzustellen und (zu) bevollmächtigen.

Gemeinderat                      
Schulth. Thierer
Braunmiller                                        Gebhardt
Schleicher                                          Schleicher
Falch                                                   Mayer

S. 36

Weidenstetten                                                                        

Verhandelt den 7. Mai 1910

Der örtliche Einzieher der Invaliditäts-, Altersversicherungs- u. Krankenversicherungsbeiträge David Wörz von hier bezog seither aus der Gemeindekasse den jährlichen Betrag von: – 15 M. Da im Laufe der Jahre die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen ist, somit für den Einzieher auch ein Geschäftszuwachs erfolgt ist, wird

Beschlossen

Dem Einzieher David Wörz von hier vom 1 April 1910 seine Belohnung von -:15 M. auf 20 M. zu erhöhen.

Anerkannt: D. Wörz

Gemeinderat                      
Schulth. Thierer
Braunmiller                                     Schleicher
Schleicher                                       Mayer
Falch  

S. 37

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 30. März 1910
Eingetragen den 7. Mai  1910

Anläßlich der Berechnung des Voranschlags deß Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 1910  wurden folgende

Beschlüsse gefaßt:

  1. Die Schläuche zur Feuerspritze sind teilweise unbrauchbar geworden und sollen etwa 200 Meter neu angeschafft werden.
  2. Dem Wunsche der Steiger u. Hauptamtmannschaft entsprechend sollen dieselben neu uniformiert werden.

            Zu 1)  wurden  300 M. und zu 2)  500 M. als erste Rate in den Voranschlag eingestellt.

  1. Von den bei dem Feldbereinigungsunternehmen I beteiligten Grundeigenthümern sollen Kostenbeiträge erhoben u. im laufenden Rechnungsjahr 1500 M. auf die beteiligten Kataster umgelegt, u. zum Einzug gebracht werden.
  2. Zur vorschußweisen Bezahlung der Kosten des Feldbereinigungsunternehmens II werden -: 1000 M. im Voranschlag vorgesehen.

S. 38

      5. Für Straßenkandelung werden 100 M., für Herstellung von Brücken und Stegen daselbst 200 M. eingestellt.

  1. Der Voranschlag schließt ab

             mit Einnahmen -:                12 741 M
                   Ausgaben  -:                 22 941 M.
                   Abmangel -:                  10 200 M.

            und soll antragsgemäß
            a) die Gemeindeeinkommenssteuer mit einem Zuschlag von -:  50% zu   den  staatlichen Einheitssätzen.

            b) Als Gemeindeumlage auf Grundeigenthum Gebäude und Gewerbe 9 % der Ertragskataster festgesetzt

           c) den Rest von -: 516 M. aus den verfügbaren Restmitteln entnommen, u. die weiteren Restmittel zur Bestreitung von Feldbereinigungskosten u. a. vorbehalten werden.

S. 39

Der Voranschlag wurde vom Kgl. Oberamt am 26 April1910 mit einer Umlage von -: 9 684 M. für vollziehbar erklärt; hiervon ist den Gemeindecollegien Kenntniß gegeben worden.

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
Braunmiller                                              Ehret
Schleicher                                                Thierer
Falch                                                         Duckeck
Schleicher                                                 Gebhardt
Mayer

S. 40

Weidenstetten                                                                                   

Verhandelt den 19. Juli 1910

Johannes Gebhardt, Söldner von hier, hat bei den bürgerlichen Collegien darum nachgesucht, es möchte ihm vom Ortsweg Nr. 6, Fußweg in der Brunnengasse am sogenannten Katzengraben, zum Neubau und Erweiterung  seiner Scheuer eine kleine Fläche der Länge nach käuflich abgetreten werden, nach Beratung wird

Beschlossen

Dem Gebhardt vom Ortsweg Nr. 6 das gewünschte Areal pro Quadratmeter zu -:5 M. abzutreten, welchen Betrag Gebhardt nach Fertigung der Meßurkunde an die Gemeindepflege hier zu bezahlen habe sowie auch die Vermessungs- u. Kaufskosten.

Anerkannt: 
Joh. Gebhardt

Gemeinderat                                          Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                        Ob. Kühnle
Braunmiller                                               Ehret
Schleicher                                                 Thierer
Falch                                                          Duckeck
Schleicher                                                  Gebhardt
Mayer

S. 41

Weidenstetten                                                                        

Verhandelt im Mai 1910
Eingetragen den 19. Juli 1910

Von Seiten der K. Oberschulbehörde wurde empfohlen, daß die, die Arbeits- und Industrieschule leitende Lehrerin einen Lehrkurs durchzumachen habe, was einen Kostenbeitrag von -: 40 M. betrage. Solche Lehrkurse werden in Stuttgart und Waiblingen erteilt, zur Übernahme der Stelle als Arbeitslehrerin hat sich Angelika Mayer, Tochter des Postagenten Mayer von hier, gemeldet und als Lehrkurs Stuttgart erwählt, es wird

Beschlossen

Obigen Kostenbeitrag auf die Gemeindekasse zu übernehmen sowie auch die Reisekosten.

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
Braunmiller                                              Ehret
Schleicher                                                Thierer
Falch                                                         Duckeck
Schleicher                                                 Gebhardt
Mayer

S. 42

Weidenstetten                                                                          

Verhandelt den 19. Juli 1910

Dem Johannes Gebhardt Söldner und G. wurde zum Neubau seiner Scheuer vom Ortsweg Nr. 6 ein Areal käuflich abgetreten welches nach der gefertigten Meßurkunde 17 Quadratmeter beträgt. Nach Beschluß, siehe oben Seite 40, hat Gebhardt pro qm. 5 M an die Gemeindepflege zu bezahlen, bei Bewilligung dieser Abtretung wurde vereinbart und

Beschlossen

daß die Seite des sogenannten Katzengrabens gegen die Gebhardtsche Scheuer sowie auch die Überfahrtsbrücke zu dieser Scheuer durch einen Zementbauer hergestellt werde, die hierdurch entstandenen Baukosten werden zur Hälfte von der Gemeinde und zur Hälfte von Gebhardt getragen.

Anerkannt Joh. Gebhardt

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                        Ob. Kühnle
Braunmiller                                               Ehret
Schleicher                                                 Thierer
Falch                                                          Duckeck
Schleicher                                                  Gebhardt
Mayer

S. 43

Weidenstetten                                                                                  

Verhandelt den 21. August 1910

Nach einem Beschluß des Kirchengemeinderats vom 14 März 1910 soll die an die hiesige Kirche angebaute Sakristei umgebaut und ein Gemeindesaal eingerichtet, in welchem Beth- und Bibelstunden  sowie Religions- und Konfirmandenunterricht abgehalten werden können. Nachdem die Pläne sowie Kostenvoranschlag von Architekt Lanz aus Stuttgart gefertigt waren, wurde am 6 Juli d. J. vom Kirchengemeinderat beschlossen, die Pläne und Kostenvoranschlag dem
Kgl. Oberamt u. Kgl. Konsistorium (kirchl. Behörde) zur Genehmigung vorzulegen.
Am 1 August d. J. ist vom Kgl. Oberamt an die bürgerlichen Collegien die Aufforderung ergangen, sich über den Saalbau vom Standpunkt

S. 44

der bürgerlichen Gemeinde zu äußern, nach Ansicht und Beratung kamen die bürgerlichen Collegien zu dem

Beschluß

Den Bau eines Gemeindesaals gutzuheißen, weil der Saal zu verschiedenen Zwecken benutzt werden kann.

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
Braunmiller                                              Ehret
Schleicher                                                Thierer
Falch                                                         Eberhardt
Schleicher                                                 Duckeck
Mayer

Zu den Baukosten Kgl. Oberamt Auszug gefertigt.

S. 45

Weidenstetten                                                                          

Verhandelt den 21. August 1910

In Sachen des Feldberreinigungsunternehmens II wird

Beschlossen

  1. Die Bereinigungskosten aus der Gemeindekasse unverzinslich bis zur Schlußabrechnung vorzuschießen.
  2. Als Rechner den Gemeindepfleger Schleicher aufzustellen und ihm eine Belohnung von 1 % der Gesamtkosten zu geben,

    Gemeinderat                                         Bürgerausschuss
    Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
    Braunmiller                                              Ehret
    Schleicher                                                Thierer
    Falch                                                        Eberhardt
    Schleicher                                                Duckeck
    Mayer

S. 46

Weidenstetten                                                                                  

Verhandelt den 19. Juli 1910
Eingetragen den 21. August 1910

Vom Kommandanten der hiesigen Feuerwehr wurde an die bürgerlichen Kollegien das Ansuchen gestellt, es möchte den hiesigen Feuerwehrleuten welche den Landesfeuerwehrtag am __ Juli d. J. in Göppingen besuchen eine kleine Reiseentschädigung aus der Gemeindekasse verwilligt werden, es wird

Beschlossen

Jedem Feuerwehrmann eine Reisegebühr von  -:  2 M zu verwilligen,
Teilnehmerzahl 11 Mann.

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
Braunmiller                                              Ehret
Schleicher                                                Duckeck
Falch                                                        Gerstenlauer
Schleicher                                                Eberhardt
Mayer

S. 47

Weidenstetten                                                                         

Verhandelt den 28. August 1910

Der Ortsschulrat legt den bürgerlichen Collegien 2 Beschlüsse vor.
Nr.1 lautet: §3 Das Schreibmaterial im Aversum für den Hauptlehrer u. den Unterlehrer mit 14 M. 50 P. soll hier wie anderswo auf die Gemeindekasse anstatt auf die Schulkasse übernommen werden.
Nr. 2 lautet: §4  Ferner soll für den Handarbeitsunterricht eine mit Quadraten versehene Schultafel vorhanden sein, die bürgerlichen Collegen werden ersucht, die an der Wand hängende Schultafel auf einer Seite mit Quadraten zu versehen und bei dieser Gelegenheit auch

S. 48

die anderen Holztafeln neu streichen zu lassen, es wird

Beschlossen

Ziff. 1, Das Schreibmaterialaversum mit zusammen 24 M. 50 P. auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

Ziff. 2, Eine an der Wand hängende Tafel mit Quadraten zu versehen und die übrigen Tafeln in beiden Schulen neu streichen zu lassen.

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
Braunmiller                                              Ehret
Schleicher                                                Duckeck
Falch                                                        Gerstenlauer
Schleicher                                                Eberhardt
Mayer

S. 49

Weidenstetten                                                                      

Verhandelt den 1. September 1910

Aus Anlaß der 40jährigen Wiederkehr des Tages von Sedan, 2 September, hat der Vorstand des Kriegervereins Postagent Mayer hier an die bürgerlichen Collegen das Ansuchen gestellt, es möchte jedem Veteranen vom Krieg 1870/71 eine kleine Ehrengabe aus der Gemeindekasse als Andenken verwilligt werden.

Beschluss

Jedem Teilnehmer Sedans auch den Witwen Verstorbener, 11 an der Zahl, eine Ehrengabe von 5 M. aus der Gemeindekasse zu bewilligen

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
Braunmiller                                              Ehret
Schleicher                                                Duckeck
Falch                                                         Gerstenlauer
Schleicher                                                 Eberhardt
Mayer

S. 50

Weidenstetten                                                                       

Verhandelt den 5 September 1910

Vom Kgl.Oberamt wird mitgeteilt daß die Kirchengemeinde Weidenstetten zur Deckung der Kosten des Sakristeianbaus ihren Grundstock -: 1 800 M zu entnehmen gedenkt welche in Jahresraten von 150 M zu ersetzen wären.

Randnotiz
Genehmigt durch Regierungserlaß
vom 12 September 1910 Nr. 7285

Beschluß

Die bürgerlichen Collegien erklären sich ihrerseits mit diesem Plan einverstanden.

Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
Braunmiller                                              Ehret
Schleicher                                                Duckeck
Falch                                                        Gerstenlauer
Schleicher                                                Eberhardt
Mayer

S. 51

Weidenstetten                                                                        

Verhandelt den 18 September 1910

In Vollziehung des Volksschulgesetzes vom 17 August 1909 Regblt. S. 169 wird heute

Beschlossen

  • Gemäß Art. 22 des Gesetzes das Schulgeld in hiesiger Gemeinde
    auf 1 M 60 P pro Volksschüler festzulegen
  • Den jährlichen Beitrag zur Schulkasse auf Grund deß Art. 23 deß Gesetzes für jeden Volks- u. Sonntags- u. allgemeinen Fortbildungsschüler
    auf – : 50 P festzusetzen.

    Gemeinderat                                         Bürgerausschuß
    Schulth. Thierer                                       Ob. Kühnle
    Braunmiller                                              Ehret
    Schleicher                                                Duckeck
    Falch                                                        Gerstenlauer
    Schleicher                                                Eberhardt
    Mayer

  •  
  • S.52

Weidenstetten
Verhandelt den 18. September 1910

Aus Anlaß der Verleihung des Feuerwehrverdienstehrenzeichens an 10 Mitglieder der hiesigen Feuerwehr wurde als Anerkennung von Seiten der hiesigen Collegien

Beschlossen

bei Austeilung der Ehrenzeichen jedem Empfänger einen kleinen Imbiss, in Form eines Vespers im Wert von – : 50 P pro Mann, auf Kosten der Gemeinde zu verwilligen.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                   Ehret
            Schleicher                                                     Gerstenlauer
            Falch                                                             Thierer
            Schleicher
            Mayer

S.53

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt im August 1910 
Eingetragen den 25. September 1910

Nach § 221 der Vollzugsverfügung zur Gemeindeordnung soll in bestimmten Zeitzwischenräumen eine vollständige Fahrnißaufnahme (Fahrnis = bewegliche Sachen, Mobiliar) stattfinden, bei welcher sämtliche  Gegenstände, welche auf Kosten der Gemeinde angeschafft und in Benützung von Gemeindebeamten und dieser stehen, einem Fahrnißsturz unterzogen werden. Es wird

Beschlossen

diesen Sturz alle 4 Jahre vornehmen zu lassen, die Aufnahme soll durch den Ortsvorsteher erfolgen u. zwar erstmals im Frühjahr 1911.

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Schleicher
Mayer

S.54

Weidenstetten                                                                                          
Verhandelt den 16. Oktober 1910

Am Kirchweihsonntag den 17 Oktober 1910 findet durch den Bezirksfeuerwehrinspektor Stellv. Oberamtsbaumeister Kurz aus Ulm die Prüfung der hiesigen Feuerwehr statt, aus diesem Anlaß haben sämtliche Abteilungen zu einer Hauptübung auszurücken. Es wird

Beschlossen

jedem beteiligten Feuerwehrmann aus der Gemeindekasse den Betrag von 40 P zu einem Vesper zu verwilligen. Anwesend waren 71 Mann.

            Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
            Schulth. Thierer                                            Ob. Kühnle
            Braunmiller                                                   Ehret
            Schleicher                                                     Gerstenlauer
            Falch                                                             Thierer
            Schleicher
            Mayer

S.55

Weidenstetten                                                                                                        Verhandelt den 6. November 1910

Nach einer Ministerialverfügung vom 22 August 1910 ist am 1 Dezember eine Volkszählung vorzunehmen. Gemäß § 5 dieser Verfügung ist in jeder Gemeinde eine Zählkommission samt Zähler zu bestellen, als solche wurden unter dem Vorsitz deß Ortsvorstehers bzw. Stellvertreters gewählt

Gemeinderat David Schleicher
Gemeinderat Johannes Falch
Gemeinderat Postagent Mayer

Als Stellvertreter Gemeindepfleger Schleicher

Der hiesige Ort samt Teilgemeinde Schechstetten wird in drei Zählbezirke eingeteilt. Als Zähler wurden aufgestellt

1 David Schleicher
2 Joh. Falch
3 Postagent Mayer

S.56

Die Annahme dieser Geschäfte als Zählkommission anerkennen

1 Schulth. Thierer
2 D. Schleicher
3 J. Falch
4 Mayer

Stellvertreter Gemeinderat  Joh. Schleicher

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Gebhardt                                                       Gerstenlauer
Falch                                                              Eberhardt
Schleicher                                                      Duckeck
Mayer                                                            Bückle

Dem Kgl. Oberamt Auszug am 15 Nov. 1910 gesandt u. zur Gemeindepflege
am 7 Dez. 1910 gefertigt.

S.57

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 6. November 1910

Der evang. Oberschulrat teilt mit, daß sich bei einer Visitation der Unterklasse durch den Herrn Schulrat herausgestellt hat, daß sämtliche Wände deß Klassenzimmers durch den Unterlehrer Bachert bemalt worden sind u. daß der Kgl. u. Bezirksschulrat  auffordert, die Wände sofort weißern zu lassen, unter Beiziehung des Unterlehrers zur Tragung der Kosten.
Inzwischen hat der Unterlehrer einen Teil der Wände abkratzen lassen, dadurch sehen jetzt die Wände sehr häßlich aus.

Beschluß

Das Lokal der Unterklasse ist sofort zu weißern u. Unterlehrer Bachert hat die Hälfte der Kosten für das Weißern und die damit verbundene Reinigung deß Zimmers zu tragen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Gerstenlauer
Falch                                                              Thierer
Gebhardt                                                       Duckeck
Schleicher                                                      Bückle
Mayer                                                            Eberhardt

S.58

Weidenstetten                                                                                                       Verhandelt den 23. November 1910

Auf ergangene öffentliche Bekanntmachung im hiesigen Ort erscheinen nachgenannte hier wohnhafte Männer, welche nach Art. 253 Seite 354  der Gemeindebezirksordnung sowie nach Art 7, Abs. 1 – 4 derselben Ordnung, Seite 767, Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts haben, u. bitten um Aufnahme, die Namen derselben sind
1 Leonhardt Groß, Söldner
2 Johannes Bemsel, Schuhmacher

Beschluß

Den Gesuchstellern die Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht zu erteilen, mit der Bestimmung daß jeder die in Art. 7 Abs. 1 festgesetzte Gebühr von 2 M an die Gemeindepflege zu bezahlen habe.

Anerkannt:    Leonhardt Groß       Johannes Bemsel

Gemeinderat
Schulth. Thierer
Braunmiller
Schleicher
Falch
Schleicher

Die Heimatgemeinden wurden von der Bürgeraufnahme benachrichtigt.

S.59

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 1. Dezember 1910

Zufolge von § 14 der Prüfungsbemerkungen zur Gemeindepflegerechnung pro 1908, wird der Beschluß vom 12 Nov. 1888, Protokoll Bd. VII S. 203 dahin abgeändert bzw. präzisiert, daß die, einem zum zweijährigen Dienst Ausgehobenen zu gewährende Beihilfe von – : 20 M. u. für einen zum einjährigen Train (militärische Einheit im Transportwesen) Ausgehobenen zu zahlenden  – : 10 M. künftighin allen Söhnen hiesiger Einwohner zukommen sollen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Gerstenlauer
Falch                                                              Thierer
Gebhardt                                                       Duckeck
Schleicher                                                      Bückle
Mayer                                                            Eberhardt

S.60

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 6. November 1910
Eingetragen 1. Dezember 1910

Infolge enormen Auftretens der Feldmäuse, wodurch die Graspflanzen und junger Klee sehr beschädigt wurden u. trotz wiederholter Aufforderung an die Grundbesitzer, wurde von Seiten der größeren nicht die erforderliche Sorgfalt zur Vertilgung aufgewendet. Es wurde deshalb von den bürgerlichen Collegien

Beschlossen

auf Kosten der Gemeinde zwei Zentner mit Strychnin vergifteten Haber (Hafer) anzukaufen u. solchen auf Kosten der Gemeinde durch Arbeiterinnen auslegen zu lassen.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Gerstenlauer
Falch                                                              Thierer
Gebhardt                                                       Duckeck
Schleicher                                                      Bückle
Mayer                                                            Eberhardt

S.61

Weidenstetten                                                                                                     
Verhandelt den 18. Dezember 1910

Zum Zwecke der Einführung der Einkommenssteuer, Gesetz vom 8 August 1903,Reg.Bl. Seite 261, ist in hiesiger Gemeinde eine Einschätzungskommission zu bilden. Für die hiesige Gemeinde ist durch den Gemeinderat 1 Ortsschätzer und 1 Ersatzmann zu bestellen u. zwar auf die drei Steuerjahre 1911, 1912 u. 1913, als solche wurden in heutiger Sitzung vom Gemeinderat u. Bürgerausschuß gewählt

Als Ortsschätzer Gemeinderat Johannes Falch
Als Ersatzmann Gemeinderat David Schleicher

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Mayer                                                            Duckeck
Gerstenlauer                                                  Eberhardt

S.62

Weidenstetten                                                                                                      
Verhandelt den 18. Dezember 1910

Gemäß Art. 26 u. 27 der Bezirksordnung und der Feststellung des Kgl. Oberamts gemäß § 55 Abs. 1 Vollzugsverfügung zur Bezirksordnung des oberamtlichen Erlasses vom 11 November 1910, hat die hiesige Gemeinde zur künftigen Amtsversammlung auf die Dauer der drei Kalenderjahre 1911/1913 einen Abgeordneten und einen Stellvertreter zu wählen. Die Wahl wurde heute von den vereinigten Gemeindecollegien mittels geheimer Abstimmung vorgenommen, es wurden hierbei gewählt

Als ordentliches Mitglied    Schulth. Thierer mit 11 Stimmen
Als Stellvertreter                  Jak. Rösch mit 7 Stimmen

Randbemerkung
Nebenstehendes Wahlergebnis wurde am 31 Dezember in hiesiger Gemeinde bekannt gemacht, während der einwöchigen Beschwerdefrist wurde ein Einspruch nicht erhoben.
Unterschrift Schulth. Thierer mit Datum 10. Januar 1911.

S.63

Zu der oberamtlichen Übersicht und der vorgeschlagenen Reihenfolge für die Teilnahme, in welcher der hiesige Abgeordnete bzw. dessen Stellvertreter mit Stimmrecht an der Amtsversammlung teilnimmt, erklären die bürgerlichen Collegien ihr Einverständniß.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                             Ob. Kühnle
Braunmiller                                                    Ehret
Schleicher                                                      Thierer
Falch                                                              Duckeck
Gebhardt                                                       Gerstenlauer
Schleicher                                                      Eberhardt
Mayer

Kgl. Oberamt Auszug am 28. Dezember 1910 eingesandt.

S.64

Weidenstetten
Verhandelt den 18. Dezember 1910                             

I           Der Ortsschulrat legt den bürgerlichen Kollegien einen Beschluß vor, wonach für die hiesigen Schulen neu anzuschaffen wären:

Zwei Schwammbehälter für die Ober- u. Unterklasse
Zwei Wasserbecken für die Ober- u. Unterklasse
Eine Aufhängevorrichtung für die Oberklasse

II          Ferner legt dieselbe Behörde einen Beschluß und Bittgesuch vor, wonach der Arbeitslehrerin Angelika Mayer, welche in Stuttgart im Laufe des Jahres einen Arbeitslehrkurs mitgemacht hat, wofür die Gemeinde einen Beitrag
von – : 40 M gezahlt hat,

S.65

derselben von Seiten der Gemeinde nachträglich ein Taschengeld in der Höhe von 10 – 25 M. als Erfolg für ihre Auslagen während des Kurses in Stuttgart zu gewähren. Es wird

Beschlossen

1)        die Gegenstände Ziff. 1 – 3 für die Schulen auf Kosten der Gemeinde       anzuschaffen, ebenso einen Kasten zur Aufbewahrung der Gegenstände der        Arbeitslehrerin.
2)        der Arbeitslehrerin ein Taschengeld  für ihre Auslagen zu verwilligen v. 10 M.

Gemeinderat                                               Bürgerausschuß
Schulth. Thierer                                            Ob. Kühnle
Braunmiller                                                   Ehret
Schleicher                                                     Thierer
Falch                                                             Duckeck
Gebhardt                                                      Gerstenlauer
Schleicher                                                     Eberhardt

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