GR-Protokolle 1899/1900

Gemeinderat Prottokoll für Weidenstetten

 Band VIII

Weidenstetten
Verhandelt den 6. Januar 1899

Mit dem Ablauf des Jahres 1998 ging die Wahldauer von 4 Mitgliedern deß Bürgerausschußes zu Ende, die ausgetreten sind.

  1. Martin Wörz
  2. Jakob Kühnle
  3. Martin Dukeck
  4. Leonhard Schleicher

Am 24. Dezember 1898 fand eine Neuwahl statt. Es wurden gewählt:

  1. Martin Dukeck mit 26 Stimmen
  2. Jakob Kühnle mit 24 Stimmen
  3. Martin Wörz mit 22 Stimmen
  4. Michael Bosch mit 7 Stimmen

Da gegen diese Wahl eine Einsprache nicht erhoben wurde, wurden dieselben in heutiger Sitzung beeidigt.#

Bürgerausschuß                                            Gemeinderat
Thierer                                                             Schultheiß Thierer         
SchleicheFalch            D. Schleicher                                J. Falch     

                                                                                Ehret                                              Falch

                                                                                Braunmiller       

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Januar 1899

Nach dem Gesetz vom 21. Mai 1891, Artikel 10, hat der Bürgerausschuß aus seiner Mitte alle zwei Jahre den Obmann zu wählen. Nachdem nun am 22. Dezember vorigen Jahres die ordentliche Wahl des Bürgerausschußes stattfand, und am 6. Januar des Jahres der Verpflichtung der Neu- beziehungsweise der Wiedergewählten stattfand, wurde der Ortsvorsteher vom Bürgerausschuß ersucht, die Wahlhandlung, der Obmannwahl zu leiten.

In der heutigen, vom Bürgerausschuß besonders gehaltenen Sitzung, wurde von demselben aus seiner Mitte durch geheime Abstimmung ein Obmann und ein Stellvertreter gewählt.

Es erhielten hierbei Stimmen:

  1. Martin Wörz als Obmann 6 Stimmen
  2. Jakob Kühnle als Stellvertreter 6 Stimmen

Der die Wahl leitete:

Ortsvorsteher Thierer

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                           Kühnle

Braun                                          Thierer

Ehret                                            Dukeck

Bosch

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Januar 1899

Nachdem bei der Gemeindevisitation am 15./16. Juli 1896 den bürgerlichen Collegen die Auflage gemacht wurde, innerhalb 6 Jahren den Kirchhof, welcher nicht mehr Raum genug biete zu verlegen, beziehungsweise zu vergrößern.

Auf Grund dieser Auflage, wurde Katastergeometer Späth in Laupheim beauftragt die Grundfläche außerhalb des Kirchhofs zwischen dem See aufzuwerfen und einen Lageplan zu fertigen, welchen dem königlichen Oberamt Ulm zur Einsicht vorgelegt wurde. Diese Behörde hat hierauf verfügt, daß die Bodenverhältnisse der neuen Fläche zu untersuchen seihen, – zugleich weiter beantragt einen Vergrößerungsplan sowie einen Kostenvoranschlag fertigen zu lassen.

  1. Zur Untersuchung der Bodenverhältnisse der neuen Fläche das königliche Oberamtsphysikat um seine Mitwirkung zu bitten.
  2. Die Fertigung eines Vergrößerungsplans, sowie eines Kostenvoranschlags dem Herren Oberamtsbaumeister Buchwald in Ulm zu übertragen.

Dem königlichen Oberamt Abschrift übersandt.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                         Kühnle

Braun                                         Thierer

Ehret                                          Dukeck

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                  D. Schleicher

Falch                                          J. Falch

Braunmiller

Schleicher

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 26. Februar 1899   

Es erscheint wiederholt vor den bürgerlichen Collegen, der Vorstand der Molkerei hier, Johann Georg Schleicher, und bittet im Auftrag der Molkereimitglieder, es möchte der Gemeinde an die Molkerei von der Zehentscheuer den östlichen Theil, neben der Tenne, sowie den freihen Platz zwischen der Scheuer und dem See, käuflich abtreten, damit die Molkerei auf fraglichem Platz ein neues Gebäude erbauen könne.

Nach längerer Beratung, insbesonderem über den Kaufpreiß, verlangte der Ortsvorstand  für den genannten Scheunentheil, sowie Platz daneben, 2000 Mark.

Der Molkereivorstand bietet 1600 Mark hierfür. Nach längerer Depate bot der Molkereivorstand 1800 Mark. Das Angebot wurde den Collegen zur Abstimmung vorgetragen.

Hierbei stimmten für Abtretung deß gewünschten, um den gebotenen Kaufpreiß von 1800 Mark, unter Übernahme sämtlicher, entstehender Nebenkosten von der Molkerei.

Mit Ja, vom Gemeinderat (4 Mitglieder).

Mit Ja, vom Bürgerausschuß (Obmann und 4 Mitglieder).

Somit war der Ortsvorsteher überstimmt.

Es wird beschlossen vorstehenten Kaufvertragsabschluß königlichem Oberamts Ulm zur Genehmigung vorzulegen.

Bürgerausschuß                                                   Gemeinderat

Obmann Wörz          Thierer                                      Schultheiß Thierer              Schleicher                 Braun                        Dukeck                                 J. Falch                               Braunmiller

Ehret                                                                              Falch   

Königlichem Oberamt Ulm und der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

 

Weidenstetten
Verhandelt den 12. März 1899 

Da der Schulkeller durch eindringen von Grundwasser, vom Schullehrer nicht benützt werden kann- deßhalb genöthigt ist, sein Getränk, sowie Kartoffel in einem Nachbarkeller unterzubringen. So sucht der derzeitige Schullehrer Brecht darum nach, es möchte ihm, wie seinem Amtsvorgänger Schullehrer Molt aus der Gemeindekasse eine Kellermietentschädigung gewährt werden. Molt erhielt aus der Gemeindekasse pro Jahr 5 Mark.

Es wird beschlossen, dem Gesuchsteller Schullehrer Brecht, ebenfalls obigen Betrag pro Jahr zu verwilligen, und zwar pro 1897/98 nachzuzahlen, jedoch jederzeit widerruflich für die Zukunft.

Ferner wurde am 27. Dezember 1887 beschlossen, dass jeder Bürger, welcher, die der Gemeinde gehörige Schachtpumpe zum Auspumpen der Keller benütze, zur Gemeindepflege, je nach Gebrauch derselben, eine Miete zu bezahlen habe. Da diese Pumpe seit einiger Zeit wegen starker Beschädigung nicht mehr ausgeliehen wird, fällt somit keine Miete mehr an, und wird beschlossen diesen Vermietezins aufzuheben, womit der Vertrag in der Rechnung wegbleiben kann.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

 

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                         Kühnle                    Bosch

Braun                                         Thierer

Ehret                                          Dukeck

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                             D. Schleicher

J. Falch                                         Braunmiller

 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 21. März 1899 

Anläßlich der Effentual- und Realtheilung des am 9. Dezember vorigen  Jahrs dieses verstorbenen Söldners Johannes Braunmillers von hier, wird für dessen minderjährigen Kinder, Nahmens:

  1. Leonhard Braunmiller, geboren den 11. Februar 1893
  2. Margarete Braunmiller, geboren den 5. Juli 1894

vom Gemeinderat als Pfleger aufgestellt, der Bauer Johann Martin Braunmiller von hier.

Da Braunmiller früher schon als Pfleger aufgestellt ist, wird derselbe auf seine früheren Pflichten hingewiesen.

Die Annahme: Martin Braunmiller

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                    

Falch                                       

Schleicher   

Weidenstetten
Verhandelt den 21. März 1899 

Anläßlich der Effentualtheilung der am 9, Februar des Jahres, dahier verstorbenen Barbara Groß geborene Tränkle gewesene Ehefrau deß Taglöhner Konrad Groß wird für deren minderjährigen Kinder, Nahmens:

  1. Georg Groß, geboren den 18. Dezember 1881
  2. Matthäus Groß, geboren den 26. Mai 1885
  3. Anna Groß, geboren den 13. April 1888

vom Gemeinderat als Pfleger aufgestellt und vorschriftsmäßig verpflichtet der Schuhmachermeister Johannes Salcher. Auch wurde demselben eine Pflegevorschrift zugestellt.

Die Annahme: Johannes Salcher

Gemeinderat
Schultheiß Thierer                  Schleicher           
Falch                                       Braunmiller  

Weidenstetten
Geschehen den 30. März 1899 

Da die Zeit der Wahlperiode des bisherigen Gemeindepfleger Georg Schleicher auf den 31. März 1899 abläuft, so ist eine Neuwahl wieder vorzunehmen.

Der Ablauf der Wahlzeit wurde in heutiger Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntniß gebracht. Derselbe hat Schleicher durch Zuruf auf weitere drei Jahre wieder gewählt, mit der bisherigen Belohnung, siehe Gemeinderatsprotokoll Band VII, Blatt 52.

Die Eröffnung in Annahme der Wiederwahl unter gleichzeitiger Hinweisung auf den abgelegten Dienststand bescheint :

Weidenstetten, den 30. März 1899

Gemeindepfleger Schleicher

Gemeinderat

Schultheiß Thierer              Schleicher                J. Falch

Falch                                      Braunmiller  

Dem Bürgerausschuß wurde  vorstehende  Wahl vorgetragen. Derselbe erklärte sich hinzu einverstanden.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                         Kühnle                   Bosch

Braun                                         Thierer

Ehret                                          Dukeck

Weidenstetten
Geschehen den 30. März 1899 

Das königliche Ministerium deß Innern Abth. für Straßen und Wasserbau, hat auf den Bericht der königlichen Straßenbau-Inspektion Ulm verfügt, daß die mit Staatsbeitrag unterhaltene Poststraße  zwischen Westerstetten und Altheim in ganz schlechtem Zustand sich befinden, dass der Staatsbeitrag pro 1898/1899 mit 255 Mark wegen deß schlechten Zustands vorläufig nicht zur Ausbezahlung komme, und erst ausbezahlt werde, wenn die Poststraße in guten Stand gesetzt sei.

Auf Grund dieser Verfügung mußte den Straßenwärtern Lang von Altheim und Zimmermann von hier, Hilfsarbeiter zum Zerkleinern deß Steinkleingeschligs (?) beigegeben werden, was der Gemeinde einen außerordentlichen Kostenaufwand verursachte und zwar bei Lang von Altheim 17 Mark 88 Pfennig, bei Zimmermann hier 58 Mark 74 Pfennig.

Es wird beschlossen, diese zwei Beträge aus der Gemeindekasse zu bezahlen, wenn der zurückgehaltene Staatsbeitrag mit 255 Mark an die Gemeindekasse zur Ausbezahlung gelangt.

Sollte der Staatsbeitrag nicht zur Ausbezahlung gelangen, so hätten die beiden Wärter, ja den auf ihre Straße durch Hilfsarbeiter aufgewendeten Kostenbetrag aus ihrer Besoldung in Abzug bringen zu lassen.

Gemeindekasse Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                         Kühnle                    Bosch

Braun                                         Thierer

Ehret                                          Dukeck

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                 Schleicher                 J. Falch

Falch                                         Braunmiller              D. Schleicher

Weidenstetten
Verhandelt den 22. Mai 1899

Der seit Jahren im hiesigen Armenhaus mit seiner Familie wohnende Taglöhner (Name) hatte pro ¼ Jahr zur hiesigen Gemeindepflege 3 Mark Hausmiethe zu bezahlen. (Name) ist zeitweise arbeitsunfähig und es ist vorauszusehen, dass derselbe, infolge eines Lungenleidens den Geschäften nicht mehr vollständig vorstehen kann.

Es wir deßhalb beschlossen die Gemeindemiethe von (Name) vom 1. April 1899 ab, aufzuheben. Demselben im hiesigen Armenhaus das Wohnen unentgeltlich zu gestatten, ausgenommen 2 Mark Wasserzins.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer              Schleicher               J. Falch                         Pfarrer Panles

Falch                                      Braunmiller            D. Schleicher

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                  Braun                    Thierer

Ehret                                  Bosch

Weidenstetten
Verhandelt den 12. Juni 1899

Die Gemeinde hat mit Beschluß der bürgerlichen Collegen vom 26. Februar 1899 den östlichen Theil der Zehentscheuer, die ehemalige Baumschule …..? Nr. 30 neben der Zehentscheuer gegen den Schulsee gelegen, an die Molkereigenossenschaft hier zum Zweck der Erhaltung eines Molkereigebäudes um den Preis von 1800 Mark veräusert, und es ist diese Abtretung durch hohen Erlaß königlicher Kreisregierung vom 23. März 1899, Ziffer 3/35 mit der Bestimmung  genehmigt worden, dass der Kaufpreis zum Grundstock der Gemeinde zu schlagen ist.

Letzteren Auftrag wird bei Stellung der Gemeindepflegrechnung pro 1898/1899 nachgekommen werden, und ist der Erlöß verzinslich nachzulegen.

Nun hat die Gemeinde am 1. April 1899 noch 84100 Mark Schulden.

78000 Schul-Rathausbau und Wasserleitungsschuld, 5900 Mark Candelierungs (Röhre, Rinne, Wasserleitung) und Straßenverbesserungsschuld, genehmigt durch hohen Regierungsdekrete (Verordnung, Beschluss), vom 31. August 1883, Ziffer 5690

  1. Juli 1887, Ziffer 4910
  2. Dezember 1892, Ziffer 11847
  3. Juni 1894, Ziffer 5478

und ist das Augenmerk der Collegien dahin gerichtet, den Schuldenstand nach Möglichkeit zu verringern, sie würden es unter den vorliegenden Verhältnissen für entsprechend halten,

den vorgenannten Erlöß mit 1800 Mark nicht verzinslich anzulegen, sondern zur auserordentlichen Schuldentilgung zu verwenden.

Damit kommen die Gemeindekollegien zu dem einstimmigen Beschluß, die hohe königliche  Kreisregierung gehorsamst zu bitten, die Gemeinde von der Verpflichtung der verzinslichen  Anlagen deß Kaufschillings von 1800 Mark entbinden und deren Verwendung zur auserordentlichen Schuldentilgung, Schul-Rathausbau und Wasserleitungsschuld hochgenehmigst gestatten zu wollen.

Abschrift dem königlichen Oberamt Ulm übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                         J. Kühnle

Braun                                        Th. Thierer

Ehret                                         Dukeck                                      Bosch

 Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                             D. Schleicher

J. Falch                                         Braunmiller

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Juli 1899

Das königliche Oberamt hat den Beschluß der bürgerlichen Collegien vom 12. Juni des Jahres, mit der Anfrage zurückgegeben, ob der zur außerordentlichen Schuldentilgung zu verwendete Kaufschilling für den verkauften Zehentscheunetheil ohne Zuschlag zum Grundstock verwendet werden solle.

Die Collegien beschlossen: Königlichem Oberamt zu berichten, dass sie damit einverstanden wären, und um hohe Genehmigung bitten möchten, dass der Kaufschilling von 1800 Mark dem Grundstocksoll gar nicht zugeschlagen, also ein Grundstockangriff ohne Wiederersatz gemacht werden dürfte.

Abschrift zur Genehmigung Gemeindepflegrechnung übergeben und Oberamt.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                           Dukeck

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                      Schleicher

Falch                                              D. Schleicher

J. Falch                                         Braunmiller

Weidenstetten
Verhandelt den 27. Juli 1899

In heutiger Ortsschulwartssitzung machte der Ortsgeistliche dem Gemeinderat die Mittheilung,   dass die Schulfondskasse zur Zeit sehr wenig bares Geld besitze, es liege eine Buchbinderechnung vor, wozu aber der der Kassenvorrat nicht reiche, er bitte um einen Beitrag aus der Gemeindekasse.

Es wird beschlossen der Schulfondspflege einen Beitrag aus der Gemeindekasse von 10 Mark zu verwilligen.

Der Gemeindepflege eine Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                             D. Schleicher

J. Falch                                         Braunmiller

Weidenstetten
Verhandelt den 31. Juli 1899

Die der Gemeinde im Eigenthum zustehende Schafweide, deren Pachtzeit auf Martini des Jahres abläuft, ist aufs neue wieder zu verpachten.

Der bisherige Pächter, Matthäus Bosch von hier, hat wieder darum nachgesucht, es möchte ihm die bisherige Weide unter der Hand übertragen werden. Den bürgerlichen Collegen wurde dieses Gesuch unterbreitet. Dieselben erklären sich dahin dem Gesuch zu entsprechen, wenn Bosch statt bisher 1000 Mark pro Jahr 1100 Mark zu bezahle.

Nach eingehender Besprechung bittet Bosch 1050 Mark pro Jahr.

Das Angebot wird den Collegen vorgetragen und von denselben im geheimen zur Abstimmung gebracht.

Hierbei stimmten für 1050 Mark mit ja, 7 Stimmen.

Mit nein, 5 Stimmen.

Somit ist demselben  die bisherige Weide  für das Jahr 1899/1900 übertragen.

Die Annahme: Matthäus Bosch

Bürge: G. Schleicher

Die Bedingungen sind auf Belege Nr. 48 Rechnung pro Jahr 1897/98 enthalten.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                            Dukeck                                  Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                            D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Weidenstetten
Verhandelt den 7. August 1899

Die für die bisherige Gemeinde neu ausgebildete Hebamme Kasberger bedarf zu ihrer Ausbildung und Ausübung ihrer späteren Praksis (Praxis), verschiedene Instrumente  und Gegenstände, wie solche vom königlichen Oberamtsphysikat in 14 Mark aufgeführt worden sind.

Es wird nun beschlossen die verschiedenen Gerätschaften auf Kosten der hiesigen Gemeinde anzuschaffen.

Abschrift königlichem Oberamt am 8. August 1899 eingesand.

Zur Gemeindepflegerechnung am 22. September 1901 Abschrift gegeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                             D. Schleicher

Braunmiller

Weidenstetten
Verhandelt den 20. August 1899

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsverhandlung vom 8. Juli des Jahres  den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift des Verwaltungsediktes § 76 gemäß wörtlich vorgelesen.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                           Dukeck                                    Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                          D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Gesehen den 22. September 1899 (Unterschrift unleserlich).

Weidenstetten
Verhandelt den 25. September 1899

Anläßlich der Gemeindevisitäten wird mit den bürgerlichen Collegen, die Frage der Feldbereinigung auf hiesiger Markung und nahmentlich des Anschlußes an das eingeleitete Bereinigungsunternehmen auf der Nachbarsmarkung Neenstetten besprochen.

Es wir einstimmig beschlossen, bei königlicher Controlstelle für die Landwirtschaft darum nachzusuchen, dass die Gemeinde auf Staatskosten über die angeregte Frage deß Anschlußes an Neenstetten durch einen Techniker der  königlichen Controlstelle berathen werden möchte.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                          Duckeck                                Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                          D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Königl. Oberamt Ulm, und zur Rechnung Abschrift übergeben.

Weidenstetten
Verhandelt den 28. September 1899

Das königliche Oberamt hat auf den weiteren Beschluß der Gemeindekollegen vom 11. Juli der Jahres, oben Seite 48 (4. Juli 1899) beanstandet, weil derselbe nicht genügend begründet sei, und ohne weiteres der königlichen Kreisregierung, zur Genehmigung nicht vorgelegt werden könne. Die Collegen beraten weiter in der Sache, und dem oberamtlichen Vorschlag entsprechend kommen zu dem einstimmige Beschluß:

  1. den hiervorgenannten Beschluß, dahin abzuändern den aus dem Verkauf, des örtlichen Theils der Zehentscheuer und der ehemaligen Baumschule Tzl. Nr. 30 erzielten Erlöß von 1800 Mark dem Grundstock vorläufig zu entnehmen und letzteren noch erfolgter Schuldentilgung, wieder zu ergänzen.
  2. königliche Kreisregierung eine hohe Genehmigung hinzu zu bitten.

Königlichem Oberamt Abschrift übergeben.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                            Duckeck                                Ehret

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                            D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Weidenstetten
Verhandelt den 20. September 1899

Eingetragen den  28. September 1899.

Am 11. September 1899 ist der Nachtwächter Christian Göggelmann gestorben. Die Nachtwächter- stelle wurde zu Bewerbung in hiesigem Ort bekannt gemacht. Von den Bewerbern wurde von den bürgerlichen Collegen gewählt der Feldschütz Matthäus Keller und zwar mit der bisherigen Belohnung seines Amtsvorgängers pro Jahr mit 88 Mark. Diensteintritt 20. September 1899.

Die Annahme: M. Keller

Keller wurde auf seine Pflichten als Feld- und Waldschütz hingewiesen.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                            Duckeck                                Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                          D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Weidenstetten
Verhandelt den 20. September 1899

Eingetragen den  28. September 1899.

Der seit Jahren der Poststraße zu unterhaltende Wegknecht Jakob Zimmermann hat seinen Dienst auf den 1. Oktober des Jahres gekündigt.

Die Wärterstelle wurde im hiesigen Jahr zur Bewerbung bekannt gemacht. Unter 6 Bewerbern wurde der Straßenwardt Jakob Wörz mit der bisherigen Belohnung seines Vorgängers pro Jahr mit 480 Mark gewählt.

Die Annahme: Jakob Wörz

Wörz wurde auf seinen früheren Eid hingewiesen.

Durch die Übertragung der Poststraße an Jakob Wörz wurde die gegen Ettlenschieß führende Straße ebenfalls vakant, und zur Bewerbung in hiesigem Ort bekannt gemacht. Da ebenfalls verschiedene Liebhaber sich meldeten, wurde von den bürgerlichen Collegen beschlossen diese Straßenstrecke nicht einem Wärter, sondern zwei Wärtern zu übertragen, die Vertheilung der Straßenstrecke jedoch, denselben selbst zu überlassen. Als Belohnung wird der bisherige Betrag  pro Jahr mit 200 Mark beibehalten, worin sich die zwei Wärter je zur Hälfte zu theilen hätten.

Als Wärter wurde von den bürgerlichen Collegen gewählt:

Die Annahme:

  1. Matthäus Wörz
  2. Jakob Büchele

Die ebengenannten wurden in heutiger Sitzung verpflichtet.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                            Duckeck                                Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                             D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Weidenstetten
Verhandelt den 28. September 1899

Der seitherige Straßenknecht Friederich Bemsel, welcher die Güterwege gegen Sinabronn, sowie gegen die Sperre in Wart und Pflege hatte, kann seinen Dienst altershalber nicht mehr versehen, hat somit seinen Dienst auf 1. Oktober des Jahres gekündigt. Diese Wege wurden zur Bewerbung  im hiesigen Ort bekannt gemacht, wobei sich zwei Bewerber meldeten. Von den bürgerlichen Collegen wird beschlossen, diese genannten Wege im einzelnen zu vergeben und zwar mit der bisherigen Belohnung für den Sinabronner Weg mit 40 Mark pro Jahr, für die Sperre mit 40 Mark pro Jahr.

Übertragen wurde der Sinabronnerweg an Johannes Eberhardt, die Sperre an Jakob Zimmermann.

Die Annahme:

Joh. Eberhardt, Jakob Zimmermann

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                          Duckeck                                Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                          D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Weidenstetten
Verhandelt den 28. September 1899

Seit dem 1. April 1898 sind die, für die hiesige Gemeinde zu haltenden Zuchtfarren, auf Kosten der Gemeinde anzuschaffen. Der Farrenhalter trägt vor, dass ein im Eigenthum desselben befindlicher Farre wegen Bösartigkeit verkauft werden müsse, für welchen ein anderer anzuschaffen sei.

Es wird beschlossen auf Kosten der Gemeinde ein solches Thier zu erwerben, und den Farrenhalter sowie Gemeinderat Braunmiller mit dem Einkauf zu betrauen.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                          Duckeck                                Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                          D. Schleicher

Braunmiller                                F. Falch

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Weidenstetten
Verhandelt den 20. Oktober 1899

Der Gemeinderat tritt unter Beziehung der Ortsschulbehörde in Beratung, der Neuordnung, der von der Gemeinde zu rechnenden Gehaltsbezüge der hiesigen Schulstelle, ein auf der Berechnung deß 10-jährigen Durchschnittsvertrags (1889/90 – 1898/99).

Der Naturalbesoldungstheile hat die Gemeinde bisher dem Schullehrer eine Besoldung von 120 Mark 53 Pfennig gewährt.

Gemäß Artikel 3 und 5,  Absatz 1 deß Schulgesetzes vom 1. April des Jahres hat die Gemeinde künftig zu leisten: Erhöhten Grundgehalt von 1101 Mark und 100 Mark Ortszulage.

Demgemäß wird beschlossen:

Der Schullehrer erhält künftig von der Gemeinde 1101 Mark als Grundgehalt und 100 Mark Ortszulage.

Bürgerausschuß

Obmann Wörz                            J. Kühnle                               Th. Thierer

Bosch                                          Duckeck                                Ehret

Braun

Gemeinderat

Schultheiß Thierer                     Schleicher

Falch                                             D. Schleicher

Braunmiller                                 F. Falch

Dem königlichen gemeinschaftlichen Oberamt Abschrift übergeben, sowie auch der Gemeindepflege.

Weidenstetten
Verhandelt den 21. November 1899

Anläßlich der Realtheilung der verstorbenen Margarethe Zimmermann, Wittwe deß verstorbenen Johannes Zimmermann, gewesener Taglöhner hier, wie für deren Sohn, Friederich Zimmermann, welcher im Jahr 1880 nach Amerika gereist ist, dessen Aufenthalt aber unbekannt ist.

Als Pfleger aufgestellt, Gemeinderat Johann Martin Braunmiller von hier.

Da Braunmiller früher als Pfleger schon verpflichtet wurde, wird derselbe auf seine früheren Pflichten hingewiesen.

Joh. M. Braunmiller

Gemeinderat und Waisengericht

Schultheiß Thierer

Falch

Schleicher

Weidenstetten
Verhandelt den 30. November 1899

Das königliche Justizministerium hat mit Erlaß vom 13. März und 4. September 1899 Justizminestiralamtsblatt Nr. 3 und 7 den Interessenten dringend empfohlen, anläßlich der Einführung, der mit dem 1. Januar 1900 in Kraft tretenden neuen Grundbuchrechts, sich von dem richtigen Inhalt der bisher geführten Güterbücher, Servituten- und Unterpfandsbücher zu überzeugen. Außerdem ist durch Verfügung der Ministerien der Justiz und deß Inneren vom 16. Februar1898 Staatsanzeiger Nr. 46 und Bekanntmachung deß königlichen Amtsgerichts vom 28. desselben Monats Amtsblatt Nr. 50, zweites Blatt, die Richtigstellung der Gemeindegüterbücher angeordnet worden.

Es soll nun die Kundgabe deß Justizministeriums wiederholt zur Kenntniß der betheiligten gebracht, auch die Güter, Unterpfandsbücher, durch den Pfand-und Güterbuchaktuar und Ratsschreiber, einer durchgreifenden Durchsicht und Bereinigung im Sinne der erwähnten Verfügung unterzogen, und den betheiligten Gelegenheit gegeben werden, sich bei den benannten auf dem Rathause Auskunft zu erholen:

Diese auserordentlichen Geschäfte werden mit dem gesetzlichen Tagesgeld aus der Gemeindekasse belohnt, nachdem die Mittel hierfür schon bei der Etatberatung vorgesehen worden sind.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller

Falch                                    D. Schleicher

Schleicher                           J. Falch

Weidenstetten Gerichtsbezirk Ulm
Verhandelt den 30. November 1899

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 41-44 deß Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen vom 28 Juli 1899 Registerblatt Seite 423, und der Verfügung deß Justizministeriums vom 14. September 1899, betreffend der Vormundschaftswesen

  • 3-7 und 49 Ziffer 1 und der Nachlaßwesen § 2 Amtsblatt des Justizministeriums von 1899,

Seite 169 und Seite 210 die Wahl von Waisenrichtern und von Stellvertretern derselben, als Mitglieder deß ordentlichen Vormundschafts und Nachlaßgerichts für die drei Kalenderjahre 1900, 1901 und 1902 vorzunehmen.

Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, dass er dem Vormundschafts-und Nachlaßgerichte angehören wolle.

Schultheiß Thierer

Demnach sind nach dem Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch, Art. 42, 44, 72, Waisenrichter zu wählen.

Die Zahl der zu wählenden Stellvertreter der Waisenrichter wird vom Gemeinderat auf vier bestimmt, bei der nach Maaßgabe deß Artikel 17, Absatz 6 deß Gesetzes vom 6. Juli 1849, Regelblatt Seite 277 in geheimer Abstimmung vorgenommene Wahl wurden durch Stimmenmehrheit gewählt.

  1. Als Waisenrichter
  2. a) Martin Braunmiller mit 4 Stimmen
  3. b) David Schleicher mit 4 Stimmen
  4. c) Johannes Falch mit 3 Stimmen

Dieselben nehmen die Wahl an:

Martin Braunmiller           

David Schleicher               

Johannes Falch   

 

  1. Als Stellvertreter der Waisenrichter
  2. a) Martin Duckeck mit 4 Stimmen
  3. b) David Falch mit 4 Stimmen
  4. c) Martin Wörz mit 4 Stimmen
  5. d) Georg Schleicher mit 3 Stimmen

Aufgefordert sich über die Annahme der ihnen eröffneten Wahl auszusprechen, erklären dass sie die Wahl annehmen.

Martin Duckeck

David Falch

Martin  Wörz

Georg Schleicher

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller

Falch                                    D. Schleicher

Schleicher                           J. Falch

Weidenstetten
Geschehen den 6. Januar 1900

Mit dem Ablauf des Jahres 1899 ging die Wahlperiode zweier Gemeinderatsmitglieder zu Ende.

Es waren dies:

  1. David Schleicher
  2. Johannes Uhl

Letzterer ist am 27. Januar 1898 gestorben.

Eine Neuwahl fand am 15. Dezember1899 statt. Bei derselben haben von 123 Wahlberechtigte, 84 abgestimmt. Nach den Wahlzetteln haben haben sieben die meisten Stimmen erhalten.

  1. David Schleicher 49 Stimmen
  2. Johann Martin Wörz 62 Stimmen

Als nächster in der Stimmenzahl kam Postregent Mayer mit 13, die übrigen Stimmen waren zersplittert. Das Wahlergebnis wurde in der Gemeinde durch Ausschellen sowie Anschlag vom Rathaus am 15. Dezember 1899 bekanntgemacht, mit dem Anfügen, dass Einsprache gegen die Gültigkeit der Wahl binnen 8 Tagen bei dem Gemeindevorstand oder beim königlichen Oberamt Ulm einzubringen sind.

Da gegen diese Wahl während der gesetzlichen Frist eine Einsprache nicht erhoben würde, sind die genannten somit auf sechs Jahre gewählt und die Wahl bestätigt, dieselben würden in heutiger Sitzung beeidigt. Beziehungsweise Schleicher als wiedergewählt auf seinen früheren Eid  hingewiesen.

Anerkannt die Gewählten:

  1. Schleicher
  2. Wörz

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller

Falch                                    J. Falch           

Schleicher                        

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Februar 1900

Seit Erbauung der Wasserleitung im Jahre 1880/81 wurde von der Gemeinde, von dem jeweiligen Schullehrer pro Jahr 10 Mark Wasserzins erhoben. Der derzeitige Lehrer Brecht beschwert sich hierüber mit der Begründung, dass keiner seiner Amtsgenossen eine Wassersteuer an die Gemeinde zu bezahlen habe.

Deßgleichen hat der jeweilige Lehrer für Anlegung einer Impfliste aus der Gemeindekasse pro Jahr 6 Mark erhoben. Diese Anlegung ist seit Jahren aufgehoben.

Es wird nun beschlossen, diese beiden Geldbezüge, je vom 1. April 1900 an gegenseitig aufzuheben.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                    J. Falch                  Wörz

Schleicher                               

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Februar 1900

Der Frau Commerzienrat (Name), Wittwe in Ulm, schuldet die Gemeinde hier ein Kapital von 12000 Mark. Sei Jahren wurde derselben für obiges Kapital 3 ½ % je in halbjährigen Raten bezahlt, nachdem nun der Zinsfuß im allgemeinen sich gesteigert hat, verlangte dieselbe schriftlich, 4 % je halbjährlich. Im Weigerungsfall, Kündigung ihres Kapitals.

Es wird nun beschlossen, da thatsächlich bekannt ist, dass der Zinsfuß bei den Kassen erhöht wurde, der (Name) Wittwe für ihr Kapital, vom 1. April 1900 an 4 % zu bezahlen.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                    J. Falch                  Wörz

Schleicher                               

Weidenstetten
Verhandelt den 11. Februar 1900

In hiesiger Gemeinde ist gemäß Artikel 125 Abschrift 3, deß Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch, und zu dessen Nebengesetzes vom 28. Juli 1899, Regelblatt Seite 423 und § 1 und 44, der Verfügung deß Justizministeriums vom 21. Oktober 1899 Seite 381, die Wahl der Gemeinderatsmitgliedern und der erforderlichen Ersatzmänner in die örtliche Inventurbehörde fürdie drei Kalenderjahre 1900, 1901, 1902 vorzunehmen.

Zunächst gibt der Ortsvorsteher die Erklärung zu Protokoll, dass er, Mitglied der Inventurbehörde sein wolle.

Schultheiß Thierer

Demnach ist noch ein Mitglied der Inventurbehörde zu wählen. Die Zahl der Ersatzmänner, wird vom Gemeinderat auf 2 bestimmt, bei der nach Maßgabe deß Artikel 17 Absatz 6 deß Gesetzes vom 6. Juli 1849 Regelblatt Seite 277 in geheimer Abstimmung vorgenommene Wahl wurde durch Stimmenmehrheit gewählt.

  1. Als Mitglied der Inventurbehörde

Johann Martin Braunmiller mit 4 Stimmen

  1. Als Ersatzmänner derselben
  2. a) David Schleicher mit 6 Stimmen
  3. b) Johannes Falch mit 6 Stimmen

Die gewählten erklären die Annahme der Wahl und erhielten sofort gemäß § 4 der angeführten Verfügung, deß Justizministeriums je 1 Exemplar der Vorschriften betreffend die Aufnahme vonVermögensverzeichnissen und die Vornahme von Schätzungen eingehändigt.

 Auch wurden sie von dem Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass sie nach obiger Verfügung verpflichtet sind, die ihnen bei Vornahme ihrer amtlichen Thätigkeit bekannt werdenden Vermögens-und Familienverhältnisse geheimzuhalten, und dass sie sich der Ausübung ihres Amtes in den Fällen enthalten sollen, in welchen sie selbst, oder Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder im zweiten Grade der Seitenlinie unmittelbar beteiligt sind.

  1. Braunmiller
  2. Schleicher
  3. Falch

Dem königlichen Amtsgericht eine Abschrift eingesand.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                     J. Falch                  Wörz

Schleicher                               

Weidenstetten
Verhandelt den 9. März 1900

Am 3. März des Jahres starb der hiesige Feldschütz und Nachtwächter, sowie auch Straßenknecht, Matthäus Keller von hier. Durch den Tod deß Keller sind diese Stellen zur Erledigung gekommen. Diese Stellen wurden zur Bewerbung mit hiesiger Gemeinde bekannt gemacht.

Die Belohnung trug als

Feldschütz          pro Jahr 120 Mark

Nachtwächter     pro Jahr   88 Mark

Straßenwart        pro Jahr   40 Mark

Es wird hiermit beschlossen, diese 3 Stellen mit dem bisherigen Lohnsatz wieder zu vergeben.

Als Bewerber trat auf

für den Feldschützendienst 1. Jakob Zimmermann

für den Nachtwächter           2. Johann Georg Mühlberger

als Straßenwart                      3. Augustin Mayländer

Die Feldschützenstelle wurde dem 

  1. Jakob Zimmermann

Die Annahme:  Jakob Zimmermann

      Die Nachtwächterstelle dem

  1. Johann Georg Mühlberger

Die Annahme:  Johann Georg Mühlberger

     Die Straßenwartstelle für die Karrenstraße dem

  1. Augustin Mayländer

Die Annahme: Augustin Mayländer

 

Ziffer 1 und 2 übernehmen ihre Stelle vom 10. März an, dagegen Ziffer 3 erst vom 1. April 1900 ab.

Die hiereben genannten Neuangestellten wurden in der Sitzung am 14. März beeidigt.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                    J. Falch                    Wörz

Schleicher                               

Weidenstetten
Verhandelt den 14. März 1900

Auf Wunsch verschiedener Ortseinwohner, wurde im Laufe deß vergangenen Herbstes und Winters in der königlichen Hebammenschule in Stuttgart eine neue Hebamme in der Person der ledigen Näherin Anna Kaßberger ausgebildet. Die Kosten dieser Ausbildung wurde durch die Oberamtspflege Ulm bezahlt, welche Stelle jährlich einen Beitrag durch Beschluß der Amtsversammlung an die königliche Hebammenschule leistet, auf Grund dieser Leistung sind die neu auszubildenden in der Schule frei.

Nachdem nun die Schülerin am 2. März des Jahres zurückgekehrt ist, wurde derselben auf Kosten der Gemeinde zur Ausbildung der Hebammenpraxis verschiedene Instrumente und Gegenstände, welche laut Rechnung 54 Mark 49 Pfennig beträgt, angeschafft.

Nachdem nun die hiereben genannte neue Hebamme die Praksis in hiesiger Gemeinde aufgenommen hat, beansprucht dieselbe von der Gemeinde ein Wartgeld. Das bisherige Wartgeld der Hebamme betrug jährlich 40 Mark.

    Es wird nun beschlossen, dass vom 1. April 1900 ab:

  1. Das Wartgeld je zur Hälfte der bisherigen Hebamme Bellinger mit 20 Mark.
  2. Der Neuangestellten Hebamme Kaßberger als Wartgeld die weiteren 20 Mark zuzuweisen.

Die Neuangestellte Hebamme wurde in heutiger Sitzung vom Ortsvorstand beeidigt.

Die Annahme: Anna Kaßberger

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                    J. Falch                   Wörz

Schleicher                               

Weidenstetten
Verhandelt den 25. März 1900

Laut Regierungsblatt von 1899 Nummer 25, Seite 590-606, betreffend die Festsetzung der Belohnung der Volksschullehrer Artikel 8.

    Der Unterlehrer hat zu beziehen:

  1. Ein heizbares Zimmer samt Tisch, zwei Stühle, eine Bettlade samt N…sack (unleserlich).
  2. Gehalt aus der Gemeindekasse, pro Jahr 800 Mark,
  3. sowie für Abhaltung der Fortbildungsschule der Söhne 80 Mark, wenn solches gehalten wird.
  4. An Brenn- und Heitzungsmaterial, zwei Raummeter Holz, Buchen Scheuter oder eine

   entsprechende Geldentschädigung von mindestens 20 Mark pro Jahr.

 Es wird somit beschlossen:

  1. Die hiereben aufgeführten Gehaltsbezüge auf Grund hiervorgenannten Gesetzes, festzusetzen.
  2. Das Brennmaterial mit 2 Raummetern Holz, sowie 200 kleine Wellen wie es der Schleg gilt,

    wie seither in Natura zu liefern was einen Geldwehrt von 20 Mark entspricht.

Der Gemeindepflege, sowie dem königlichen Pfarramt Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                    J. Falch                   Wörz

Schleicher    

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Braun                   Duckeck                     

Thierer                                 Ehret                    Bosch

Weidenstetten
Verhandelt den 25. März 1900
Eingetragen den 10. April 1900

Der bisherige Schuldiener Christian Mayer legt wegen Kränklichkeit seinen Dienst nieder, es wird zur Wahl des Schuldieners geschritten, es erhielten hierbei Stimmen:

  1. Christian Häge 4 Stimmen
  2. Jakob Albrecht 1 Stimme

Beschluß

  1. Christian Häge ist zum Schuldiener gewählt mit der bisherigen Belohnung von 75 Mark.

    Siehe Beschluß Gemeinderatprotokoll Band VII Blatt 325 und Blatt 26 desselben Buches.

  1. Da Schuldiener Mayer das geschäftsreichere Winterhalbjahr versehen hat, somit wird ein zur Hälfte deß Gehalts noch eine besondere Entschädigung von 10 Mark bewilligt.

 

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

 

Gemeinderat

Schultheiß Thierer           J. Falch            Schleicher    

Falch                                   Wörz

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Braun              Duckeck                     

Thierer                               Bosch

Weidenstetten
Verhandelt den 10. April 1900

Es liegt ein Antrag deß Schullehrer Brecht auf Abräumung des Organistendienstes vom Schuldienst vor.

Die bürgerlichen Collegen beschlossen dem Antrag Folge zu geben und hiermit die Ausscheidungsverhandlungen, betrifft die im Schuleinkommen für Mesmerorganisten und Kantorediensten enthaltenen Besoldungsteile  gemäß § 7 ff. deß Minist. Verfügung vom

  1. Januar 1900 zu veranlassen.

Dem Kirchengemeinderat Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Schleicher    

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Braun                   Duckeck                     

Thierer                               Ehret                 

Weidenstetten
Verhandelt den 7. Mai 1900

Nach dem Gesetz vom 20. September 1899, betreffend die Anlegung und Fortführung der Steuerbücher ist für jeden Steuerdistrikt, ein Verzeichnis der zur Entrichtung von Grund und Gefälle der Gebäudesteuer an den Staat oder die Gemeinde verpflichteten Personen und ihrer Steuerbaren Besitzer – Steuerbuch anzulegen und fortzuführen.

Die Steuerlaufführung liegt dem Ratsschreiber ob. Artikel 1.2 Abschrift 1 deß Gesetzes.

Der Ratsschreiber erklärt, dass er diese Geschäfte nicht versehen könne.

Da ein anderer befähigter Gemeindebeamter nicht vorhanden ist, so fällt das Geschäft dem Verwaltungsaktuar der Gemeinde zu.

Zur Rechnung am 10. Dezember 1902 übergeben.

Einstimmiger Beschluß

  1. Den Verwaltungsaktuar Seelig, auch mit der Anlegung deß neuen Steuerbuchs für die hiesige Gemeinde gegen die von kgl. Ministerien, daso Innern festgesetzt wertende Belohnung zu betreuen und gemäß § 12 der Verfügung der Ministerien der Justiz deß Inneren und der Finanzen

vom 8. Januar 1900 zu gestatten, dass zu diesem Geschäft Gehilfen verwendet werden dürfen.

  1. Kgl. Oberamt, zufolge Erlasses vom 30. April des Jahres hierüber gehorsamst Vorlage zu machen.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Schleicher    

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Braun                   Duckeck                     

Thierer                               Ehret 

Weidenstetten
Verhandelt den 18. Juni 1900

Im vergangenen Jahr 1899 wurde auf Wunsch verschiedener Ortseinwohner eine Hebamme in der Hebammenschule Stuttgart ausgebildet. Da dieselbe ein halbes Jahr zu ihrer Ausbildung dort zu verbleiben hatte, bittet dieselbe, es möchte ihr eine kleine Entschädigung aus der Gemeindekasse verwilligt werden.

Es wird beschlossen der Bittstellerin Anna Kasberger eine Entschädigung für Reisekosten von 5 Mark aus der Gemeindekasse zu verwilligen.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Braun                   Duckeck                     

Thierer                               Ehret                    Bosch

Weidenstetten
Verhandelt den 15. August 1900

Für das ausereheliche Kind der ledigen (Name), Tochter deß verstorbenen Taglöhners (Name) und der (Name) geborene (Name), Nahmens Maria von hier, geboren in Ulm am 2. Februar 1900, wird heute als Pfleger beziehungsweise Vormund aufgestellt. Der Bruder der Kindesmutter, (Name), Weichenwärter in Ulm.

Die Verpflichtung wolle durch Herrn Bezirkwerter Boos in Ulm geschehen.

Herrn Rechtsanwälte Oßwald Abschrift übersandt.

Vormundschaftsgericht

Thierer                 Braunmiller

Schleicher            Falch

 

Weidenstetten
Verhandelt den 2. September 1900

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 28. Juli 1900 den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift des Verwaltungs Edikts § 76 gemäß, wörtlich übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Braun                   Duckeck                     

Thierer                               Ehret                    Bosch

Weidenstetten
Verhandelt den 11. September 1900

Sitzung der Ortsarmenbehörde

Auf eine diesbezügliche der Zentralleitung deß Wohltätigkeitsverein in Stuttgart,beschließt die Ortsarmenbehörde:

Beschluß:

Da Johann Georg (Name) nicht Ortsarm ist, wird ihm ein Beitrag zu dem Verpflegungsgeld für seine Tochter (Name) nicht verwilligt.

Ortsarmenbehörde

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher         Pfarrer Panles

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Weidenstetten
Verhandelt den 30. September 1900

Der seitherige Nachtwächter Fried. Bemsel hat seinen Dienst als solcher, wegen hohen Alters gekündigt. Der Tochtermann desselben, hat Zeitweise stellvertretend den Dienst versehen.

Derselbe hat sich für die Übernahme dieses Dienstes bevormerkt.

Es wird beschlossen, die Nachtwächterstelle dem Tochtermann deß Bemsel Matthäus Röscheisen zu übertragen und zwar vom 1. Oktober 1900 an mit der bisherigen Belohnung von 88 Mark pro Jahr.

Röscheisen, wurde 10. Oktober 1900 vorschriftsmäßig verpflichtet.

Matthäus Röscheisen

 Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck                     

Thierer                               Ehret   

 

Verhandelt den 30. September 1900

Nach Nr. 2 der Verfügung deß königlichen Ministeriums des Innern, vom 21. Februar des Jahres betreffend. Die Gehalte der Amtskörperschaft und Gemeindediener (Regelblatt Seite 149) ist für die Bemessung der Gehalte der Ortsvorsteher und Ratsschreiber als Maßstab ausgestellt worden,

dass in einer Gemeinde von 501 bis zu 1000 Einwohner der Gehalt von 400 Mark bis 1000 Mark betragen soll.

Der Gehalt betrug in hiesiger Gemeinde seither als

Schultheiß          308 Mark

Ratsschreiber     100 Mark

Im Ganzen         408 Mark

Die Zahl der Ortsanwesenden Einwohner beträgt nach der letzten Volkszählung 694.

Es wird nunmehr über die Neuregulierung des hiesigen Ortsvorstehergehalts beraten und nachdem der Ortsvorsteher, sowie der im Bürgerausschuß sitzende Bruder des letzteren, Thomas Thierer abgetreten war, von beiden Collegien einstimmig beschlossen:

  1. mit Wirkung vom 1. April 1900 an, den Gehalt des Ortsvorstehers und Ratsschreibers auf

600 Mark jährlich zu bestimmen.

  1. die Gebühren des Ortsvorstehers als Beamter der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung für Unfälle, von 1 Mark beziehungsweise 4 Mark,

und 1 Mark 50 Pfennig für eine Unfallanzeige ohne Untersuchung, 6Mark für einen untersuchten Unfall festzusetzen.

  1. Königliche Kreisregierung um hohe Genehmigung diese Beschlusses gehorsamst zu bitten.
  1. September 1900, dem Oberamt Auszug vorgelegt.

Gemeindepflege ebenfalls Auszug übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck                     

Bosch                                 Ehret   

 

Weidenstetten
Verhandelt den 10. Oktober 1900

Uhrenmacher Hörz in Ulm hat nach der Gemeindepflege Rechnung zu 1898/99, Seite 57 und Beilage 155, 1892/93 für ein neues Windfanggetrieb zum Viertelschlagwerk der Kirchenuhr vom 16. Januar 1893, bis dahin 1898 eine fünfjährige Garantie geleistet.

Nachdem Ansprüche aus dem fraglichen Geschäft an Hörz nicht zu machen waren, so wurde derselbe seiner Garantie entbunden.

Der Gemeindepflege  Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Schleicher

 

Verhandelt den 12. Oktober 1900

Nr. 1

Anlässlich der Rechnungs-Abhör wird heute mit den bürgerlichen Collegien über die Frage der Herstellung eines Anschlusses, an das die hiesige Markung angrenzende Feldbereinigungsunternehmen III der Neenstetter Markung und zwar in den Gewanden, an der

Scheibenstraße im Söglinger Thal Balderich verhandelt.

Nachdem bereits im vergangenen Spätjahr eine Beratung der Gemeinde über diese Frage, Betreff    den Culturingenieuer der königlichen Centralstelle, für die Landwirtschaft stattgefunden hatte.

Es wird von den Collegien einstimmig beschlossen, den erforderlichen Antragsplan und die sonstigen Vorarbeiten für das fragliche Unternehmen anfertigen zu lassen und die königliche Centralstelle für die Landwirtschaft und ihre weitere Vermittlung in der Sache anzugehen.

Nr. 2

Des weiteren wird von den Collegien einstimmig beschlossen, dem Polizei und Amtsdiener, welchem mit Einführung des bürgerlichen Gesetzbuchs, die seither üblich gewesene  Taggelderverrechnung, in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit entzogen ist.

Für das ihn hiedurch entgehende Nebeneinkommen und für die ihm andererseits zugewiesenen dieshallsigen Dienstleistungen mit Wirkung vom 1. Januar 1900 an eine jährliche Gehaltszulage von 400 Mark zu verwilligen und zwar aus der, der Gemeinde nach der königlichen Verordnung

vom 14. Dezember 1899, Nr. 1 (Registerblatt Seite 1089) zukommenden, besonderen Entschädigung aus der Staatskasse.

Den 28. August1903 Auszug übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher           Schleicher

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck                Thierer             

Bosch                                 Ehret   

 

Weidenstetten
Verhandelt den 30. Oktober 1900

Die Ortsarmenbehörde nimmt Kenntnis von dem Erlaß der Centralleitung deß Wohlthätigkeitsvereins wonach dieselbe 40 Mark zu dem Restgeld für die epileptische (Name) von hier, derzeit in der Heilanstalt Stetten, unter der Voraussetzung verwilligt, dass die Ortsarmenbehörde den Rest mit 10 Mark übernimmt und beschließt: Der Restbetrag des Pflegegeldes für (Name) wird auf die Ortsarmenkasse  übernommen.

Ortsarmenbehörde

Schultheiß Thierer                      Herrn Panlus                     Falch                                           J. Falch

Braunmiller                                 Schleicher                         D. Schleicher

 

Weidenstetten
Verhandelt den 28. Oktober 1900

Nach einer Ministerealverfügung vom 14. August des Jahres, ist am 1. Dezember 1900 eine Volkszählung vorzunehmen. Gemäß § 5 obiger Verfügung ist eine Zählkommission zu bestellen. Zur Übernahme derselben hat sich der Gemeinderat unter Vorsitz deß Ortsvorstehers bereit erklärt.

Der Ort, samt zuzüglich Schechstetten wurde in den Zählbezirk eingetheilt.

Als Zähler wurden aufgestellt:

  1. David Schleicher Gemeinderat
  2. Johannes Falch Gemeinderat
  3. Jakob Kühnle Obmann

In gleicher Weise ist nach einer Ministerealverfügung vom 16. August 1900, auf 1. Dezember 1900 eine Viehzählung vorzunehmen, gemäß § 3 dieser Verfügung, haben sich zur Übernahme dieser Zählkommission, sowie als als Zähler, die hier vorgenannten ebenfalls bereit erklärt

Die Zähler:

  1. David Schleicher
  2. Johannes Falch
  3. Jakob Kühnle

Bürgerausschuß

Ehret                  Duckeck                    Thierer

Gemeinderat       

Schultheiß Thierer         Falch                   Schleicher                     Wörz

 

Weidenstetten
Oberamts Ulm
Verhandelt den 8. November 1900

Auf den Bericht der königlichen Centralstelle für die Landwirtschaft vom 20. Oktober deß Jahres, betreffend die Feldreinigungssache der hiesigen Gemeinde, wird bezüglich der Fertigung der Vorarbeiten für das fragliche Unternehmen, nachdem von der königlichen Centralstelle wegen Geschäftsüberhäufung solche nicht übernommen werden können, beschlossen,

vom Geometer Speeth in Laupheim mit der Fertigung der Nothwendigen Arbeiten zu beauftragen, und das königliche Oberamt Ulm mit der Einleitung zu betrauen.

Dem königlichem Oberamt Abschrift übergeben und zur Gemeindepflegerechnung.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck                Thierer              Ehret           

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            D. Schleicher           Schleicher

Falch                                 J. Falch                  Wörz

 

Weidenstetten
Verhandelt den 11. November 1900     

Mit dem Ablauf deß Jahres 1900 ist die Wahlperiode der Landtagsabgeordneten abgelaufen.

Es wird deßhalb im Monat Dezember des Jahres eine Landtagswahl stattfinden.

Die hiesige Gemeinde, samt Parzelle Schechstetten wird in einen Abstimmungsbezirk eingeteilt.

Als Wahllokal wird das Rathaus bestimmt.

Als Ortswahlkommission wurde vorgeschlagen.

  1. Schultheiß Thierer
  2. Gemeindepfleger Schleicher
  3. Gemeinderat Braunmiller
  4. Gemeinderat J. Falch
  5. Gemeinderat M. Wörz
  6. Protokollführer D. Schleicher

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck                Thierer              Ehret           

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher           Schleicher

Falch                                 J. Falch                  Wörz

 

Weidenstetten
Verhandelt den 11. November 1900  

Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 29. Oktober deß Jahres den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt, nach § 76 deß Verwaltungsediktes gemäß, wörtlich vorgelesen.

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck                Thierer              Ehret           

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher           Schleicher

Falch                                 J. Falch                  Wörz

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. November 1900
Eingetragen den 12. November 1900

Die der Gemeinde im Eigenthum zustehende Jagd, welche Schultheiß Thierer und Forstwart Dreher von hier, schon seit Jahren inne haben, deren Pachtzeit auf 11. November des Jahres abgelaufen ist, ist nun aufs neue zu vergeben.

Das bisherige Pachtgeld pro Jahr betrug 100 Mark. Da vorauszusehen war, dass bei einem richtigen Betrieb ein höherer Betrag nicht herauszubringen ist, wurde von den bürgerlichen Collegen beschlossen, von einer öffentlichen Verpachtung abzusehen, wenn ein hiesiger Bürger,

das bisherige Pachtgeld pro Jahr mit 100 Mark biete.

Als solcher hat sich gemeldet, der bisherige Bürger Johann Georg Schleicher.

Demselben wurde sodann, die Jagd auf weitere drei Jahre vom 11. November 1900 bis 10. November 1903 zugeschlagen.

Der Pächter: Johann Georg Schleicher.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Schleicher    

Bürgerausschuß

Obmann Kühnle                Duckeck                     

Thierer                               Ehret                 

 

Weidenstetten
Verhandelt den 1. November 1900

Die Unterlehrerstelle war vom 23. Juli bis 30. Oktober 1900 unbesetzt. Aus den hierdurch der Gemeindepflege übergebliebenen Mitteln soll dem Schulfond eine Summe überwiesen werden, zur Bestreitung vorliegender Bedürfnisse für die Schule.

Beschluß: Die Gemeindepflege wird angewiesen an den Schulfond  80 Mark auszubezahlen. Letzterem wird die Auflage gemacht, von dieser Summe eine Schultafel aus Schiefer, im Gestell drehbar, anzuschaffen.

Der Gemeindepflege Abschrift übergeben.

Gemeinderat

Schultheiß Thierer            Braunmiller           D. Schleicher 

Falch                                 J. Falch                  Wörz

Schleicher