Gemeinderat Prottokoll für Weidenstetten
Band VIII
Angefangen 15. September1895
Weidenstetten
Verhandelt den 15. Dezember 1895.
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 9. November1895
den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt, nach Vorschrift deß § 76 Verwaltungs –
Edickts gewiß wörtlich vorgelesen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Uhl
Ehret Schleicher
Thierer D. Schleicher
Duckeck Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 16. Dezember 1895.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Jul 1849 hat in diesem Jahre wieder ein Drittel
des Gemeinderats auszutreten. Es trifft dies heuer nach ihrer Zeitwende folgende Mitglieder.
Es wird deßhalb durch eine Neuwahl wieder ersetzt. Für diese Wahl ist durch Beschluß des 15. Dezember festgesetzt, da aber dieser Tag heuer auf einen Sonntag fällt, so wurde solche am folgenden Tag, Monntag den 16. Dezember vorgenommen.
Die Vornahme der Wahl wurde 8 Tage vorher, nemlich am 7. Dezember mit Bestimmung deß Zeitpunkts der Eröffnung und Schlußes der Wahlhandlung, in der Gemeinde durch Ausschellen
und Anschlag am Rathause zur Känntniß der Wähler gebracht.
Die Wählerliste war vom 7. bis 14. Dezember auf dem Rathaus ausgelegt. Eine Einsprache wurde nicht erhoben. Die Wahlhandlung wurde morgens um 7 Uhr eröffnet.
Weidenstetten
Verhandelt den 30. Dezember 1895.
Am heutigen wurden die Neu, beziehungsweise wiedergewählten Gemeinderäte,
nachderer eine Einsprache gegen diese Wahl nicht erhoben wurde, bestätigt und auf ihren früher geleisteten Dienststeid hingewiesen.
Anerkannt die wiedergewählten.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Schleicher
Hauff
Die Nahmen der Abstimmenten wurden mit einem blauen Kreuz bezeichnet, die Wahlhandlung wurde Mittags um Uhr geschlossen.
Da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgestimmt hatte, so schritt die Wahlkommission,
bestehend aus
nachmittags 1 Uhr zur Stimmenzählung.
Es haben nach den Wahlzettel, die meisten Stimmen erhalten:
Es sind somit dieselben auf 6 Jahre gewählt.
Weitere Stimmen haben erhalten:
die überigen Stimmen waren zersplittert.
Somit sind als gewählt zu betrachten:
B.Z.
Wahlkommission
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Weidenstetten
Verhandelt den 15. Dezember 1895.
Eingetragen den 20. Dezember 1895
Nachdem der Zinsfuß bei den öffentlichen Kassen in letzter Zeit sehr zurückgegangen ist
und auch vorauszusehen ist, dass sich derselbe in den nächsten Jahren nicht wieder erhöht,
so wird von den bürgerlichen Collegen beschlossen, an sämtliche Gläubiger, welche bei der hiesigen Gemeinde Kapital angelegt haben, das Ersuchen zu stellen, dass denselben vom 1. April (bzw. im 1. Juli) 1896 ab, 3 ½ % statt 4 % Zins bezahlt werde.
Sämtliche Gläubiger werden hiermit benachrichtigt mit dem Anfügen, dass diejenigen,
welche sich mit verstehendem Beschluß nicht einverstanden erklären, ihr Kapital auf 1. April,
(bzw. im 1. Juli) kommenden Jahr zur Heimzahlung gekündigt ist.
Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Thierer
Ehret Schleicher
Schleicher Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 8. März 1896.
Am 7. März 1881 Gemeinderatsprotokoll, Band VII, Blatt 92 b,
wurde dem Ortsarmen Georg Mäurer übergeben, zur Reise nach Amerika, aus der Gemeindekasse hier, der Betrag von 60 Mark, unter der Bedingung ausbezahlt dass, wenn dessen Enkelkind Nahmens Ursula, damals 7 Jahre alt, welche mit der Großmutter nach Amerika ausgewandert war und ein väterliches Vermögen von 150 Bl. in pflegschaftlicher Verwaltung hier hatte, das Alter der Volljährigkeit erreicht hätte, von diesem Vermögen (obige 60 Mark) wieder zum Ersatz zu bringen seien.
Nachdem die Pflegtochter im Jahr 1894, das Alter der Volljährigkeit erreicht hatte, wurde durch Beschluß vom 16. August 1894 Gemeinderatsprotokoll, Band VIII, Blatt 298 b,
der Pfleger, Gemeinderat Falch zum Ersatz obiger 60 Mark aufgefordert. Sowohl die Pflegetochter, als auch die Aufsichtsbehörde haben den Ersatz nicht anerkannt. Es wird deshalb beschlossen auf einen Ersatz in vorstehendem Fall zu verzichten und obige 60 Mark, als uneinbringbar zu erklären.
Weil die Aufwendung nicht auf die Ursula Mäurer, sondern auf deren Großvater gemacht wurde, Enkelkinder aber gesetzlich nicht verpflichtet sind Unterstützungen, die den Großeltern gewährt wurden zu ersetzen.
Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Uhl
Ehret Schleicher
Thierer D. Schleicher
Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 31. März 1896.
Laut Beschluß vom 10. Januar 1893, Gemeinderatsprotokoll Band VII 274, wurde (Name), Mesmer hier, als Pfleger, für das uneheliche Kind seiner Tochter (Name),
Nahmens (Name), geboren hier, am 7. Januar 1891 aufgestellt.
Da nun die Mutter deß Kindes sich nach Ulm verheiratet hat, wird von der hiesigen Vormundschaftsbehörde beantragt und beschlossen, die Vormundschaft über das Kind hier aufzuheben, und dasselbe der Vormundschaftsbehörde in Ulm zu übergeben.
Der Pfleger gibt Einwilligung hierzu.
Unterschrift: (Name)
Abschrift nach Ulm Gerichtsnotaramt übergeben.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Uhl
Schleicher
Schleicher
Hauff
Weidenstetten
Geschehen den 1. April 1896.
Da die Zeit der Wahlperiode, deß bisherigem Gemeindepfleger Georg Schleicher mit dem heutige Tage abläuft, so ist eine Neuwahl wieder vorzunehmen. Als solcher wurde wieder gewählt, der bisherige Gemeindepfleger Georg Schleicher und zwar auf weitere 3 Jahre,
mit der auf Seite 52 Gemeinderatsprotokoll Band VII festgesetzten Belohnung.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Uhl
Schleicher
Schleicher
Hauff
Dem Bürgerausschuß wurde vorstehende Wahl vorgetragen und eröffnet. Derselbe erklärt sich hiermit einverstanden.
Abschrift übergeben.
Bürgerausschuß
Ob. Braun
Duckek
Schleicher
Kühnle
Ehret
Thierer
Die Annahme erklärt, unter Hinweisung auf den abgelegten Dienststand.
B.Schleicher
Weidenstetten
Verhandelt den 1. April 1896.
Der bisherige Feld und Waldschütz Bernhardt Schleicher, welcher infolge hohen Alters veranlaßt wurde seinen Dienst niederzulegen, hat solchen am 31. März des Jahres abgelegt.
Die Stelle wurde am 23. März des Jahres durch Ausschellen in der Gemeinde bekannt gemacht. Gemeldet hat sich der Taglöhner Matthäus Keller von hier.
Es wird hiermit beschlossen, dem Matthäus Keller obige Stelle zu übertragen und demselben den bisher an Schleicher bezahlte Belohnung mit 120 Mark zu verwilligen.
Die Annahme. Matthäus Keller
Der hiereben genannte Matthäus Keller wurde in heutiger Sitzung beeidigt.
Abschrift zur Rechnung übergeben.
Schultheißenamt Gemeinderat
Thierer Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 20. Mai 1896.
Kaminfeger Startz hier, hat darum nachgesucht, es möchte ihm, der in der Gemeindekalkgrube noch lagernte Kalk abgegeben werden, da er zu einer unvorhergesehenen baulichen Veränderung, alten Kalk bedürfe, er sei bereit, solchen in neuem Material wieder zurückzugeben oder auch zu bezahlen.
Nach Einsichtnahme und Schätzung wird beschlossen dem Startz die Behrung (??) der Gemeinde- kalkgrube zu verwilligen, unter der Bedingung, dass derselbe hierfür an die Gemeindekasse 4 Mark zu bezahlen habe. Was dieser anerkannt.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer
Falch
Braunmiller
Uhl
Schleicher
Schleicher
Hauff
Weidenstetten
Verhandelt den 21. Juni 1896.
Am heutigen wurden die Beschlüsse der Amtsversammlung vom 18 Mai des Jahres, den bürgerlichen Collegen nach ihrem ganzen Inhalt nach Vorschrift, des § 76 deß Verwaltungs Edikts gemäß, eröffnet und wörtlich vorgelesen.
Bürgerausschuß Gemeinderat
Ob. Braun Schultheiß Thierer
Wörz Falch
Schleicher Braunmiller
Kühnle Uhl
Ehret Schleicher
Thierer D. Schleicher
Hauff
Nach Eröffnung der Amtsversammlungbeschlüsse wird vom Gemeinderat, die in Ziffer 11 erforterliche Wahl eines Sachverständigen, für die Abschätzung von Viehschäden,
für die Jahre 1896 – 1897 und 1898 neben dem Ortsvorsteher, als zweiten Schätzer vorgenommen.
Als solcher wurde mit 6 Stimmen gewählt Johann Martin Braunmiller. Derselbe nimmt die Wahl an.
In gleicher Sitzung wurde derselbe vom Ortsvorsteher nach der vorgeschriebenen Eidesformal, als Schätzer beeidigt.
Dem kgl. Oberamt Ulm, am 23. Juni Abschrift übersand.
Gemeinderat
Schultheiß Thierer Schleicher
Falch D. Schleicher
Braunmiller Hauff